Saarlouis: Beim Verwaltungsgericht des Saarlandes mit Sitz in Saarlouis ist am heutigen Mittwoch ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung eingegangen. Gestellt haben den Antrag zwei saarländische Notfallsanitäter, die beide offenbar nicht oder nicht vollständig gegen Corona geimpft sind. Sie wollen vom Gericht feststellen lassen, dass für sie die beschlossene einrichtungsbezogene Impfpflicht nach dem Infektionsschutzgesetz für sie nicht gilt.
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