Saarbrückern/Völklingen: Zweimal hat die Polizei am Wochenende illegale Corona-Partys beendet, beide Male im Regionalverband Saarbrücken. Zuerst werden am Freitagabend die Beamten der Polizeiinspektion Saarbrücken-Burbach tätig: Ihnen wird eine eine illegale Feier in einem Betrieb gemeldet. Beim Aufsuchen der Örtlichkeit stellt sich die Mitteilung als zutreffend heraus:
Vor Ort werden in einem Firmengebäude etwa 30 Personen angetroffen. Die haben sich aber nicht zum Arbeiten, sondern zu einer Party zusammengefunden. Die derzeit geltenden coronabedingten Hygieneregeln werden dabei jedoch nicht eingehalten.
Außerdem will keine der anwesenden Personen den eingesetzten Beamten einen Impfnachweis vorzeigen. Die Veranstaltung wird aufgrund der Nichteinhaltung der geltenden Corona-Verordnung von der Polizei aufgelöst. Alle anwesenden Personen müssen ihre Personalien angeben, werden danach nach Hause geschickt und müssen mit einer Anzeige rechnen. In der Nacht zum gestrigen Samstag rückt die Polizei dann in Völklingen aus:
Wegen ruhestörenden Lärms aus einer Gaststätte in der Innenstadt beschweren sich Anwohner in den frühen Morgenstunden bei der Polizeiinspektion Völklingen. Ein Streifenkommando fährt daraufhin zur angegebenen Adresse. Dort angekommen ist zwar keine Ruhestörung mehr festzustellen. Allerdings machen die Beamten mehrere Verstöße gegen die geltenden Bestimmungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie aus. So halten sich gleich mehrere Gäste ohne den erforderlichen 2G-Plus-Status im Schankraum auf.
Zudem hat der Inhaber keine geeigneten Maßnahmen zur Kontaktnachverfolgung getroffen. Auch hier notiert die Polizei die Personalien aller Beteiligten, der Gaststättenbetrieb wird für die Nacht eingestellt. Die Beteiligten erwarten nun empfindliche Bußgelder: Laut dem saarländischen Corona-Bußgeldkatalog erwartet die Feiernden jeweils ein Bußgeld von 500 Euro, die Veranstalter müssen mit 1.000 Euro rechnen.