Saarbrücken: Die Landeshauptstadt Saarbrücken will gegen Stein- und Schottergärten vorgehen. Während diese Arten von Gärten besonders pflegeleicht sind, werden sie wegen ihrer schlechten Umweltbilanz auch als „Gärten des Grauens“ verschrien. Vielen Tieren, darunter Bienen und andere Insekten, wird der Lebensraum entzogen, wenn blühende Wiesen durch kahle Schotterbeete ersetzt werden.
Im Sommer heizen sich die Steingärten im Gegensatz zu begrünten Flächen auch leicht auf 70 Grad und mehr auf. Deshalb hat das Thema für die Landeshauptstadt oberste Priorität. Was Neubauten betrifft, will Saarbrücken Schottergärten mit einer neuen Begrünungssatzung verbieten. Für unbebaute Flächen besteht dann eine Begrünungspflicht.
Das soll auch für bestimmte Dachflächen und Fassaden gelten. Aber für bestehende Gebäude greift diese Vorschrift nicht. Hier will die Landeshauptstadt mit Zuschüssen die Hausbesitzer dazu bewegen, ihre Schottergärten wieder in Grünflächen umzuwandeln. Bis zu 750 Euro will die Stadt jedem Hausbesitzer dafür zahlen.
Wer eine Dachfläche begrünt, soll sich sogar bis zu 4.000 Euro der Kosten von der Stadt bezahlen lassen können. Insgesamt will Saarbrücken 100.000 Euro für das Begrünungsprogramm ausgeben. Bürgermeisterin Barbara Gluche-Meyer (Grüne): „Wir würden uns natürlich freuen, wenn wir viele Anträge erhalten würden und das Budget auch ausschöpfen könnten, weil es ein echter Beitrag wäre für den Artenschutz und den Klimaschutz in der Stadt.“
Auch in anderen saarländischen Städten und Gemeinden wird gegen Schottergärten vorgegangen. So hat in Saarlouis der Stadtrat im vergangenen Jahr mit einer großen Mehrheit beschlossen, dass bei Neubauten die Fläche für Schottergärten zwar nicht ganz verboten, aber begrenzt wird: In Vorgärten dürfen seitdem nur noch ein Viertel der Fläche mit Schotter und Kies bedeckt werden.