Saarlouis: Beim Verwaltungsgericht des Saarlandes mit Sitz in Saarlouis ist am heutigen Donnerstag ein Eilantrag eingegangen. Darin beansprucht eine Frau aus dem Saarland die sofortige Impfung gegen das Coronavirus. Die Antragstellerin leidet eigenen Angaben zufolge an einer erheblichen Vorerkrankung. Woran genau die Frau erkrankt ist, wird nicht mitgeteilt. Infolge der Krankheit verfügt sie allerdings über ein geschwächtes Immunsystem. Dadurch nimmt sie an, durch das Coronavirus besonders gefährdet zu sein.
Nach Ansicht der Antragstellerin ist ihre Personengruppe durch die Priorisierung in der Coronavirus-Impfverordnung nicht hinreichend berücksichtigt. Das stellt ihrer Meinung nach eine nicht zu rechtfertigende Ungleichbehandlung dar. In der Tat werden derzeit im Saarland nur Menschen in der ersten Priorisierungsgruppe geimpft. Die umfasst unter anderem alle Menschen, die älter als 79 Jahre sind.
Ob diese Menschen körperlich noch fit sind, möglicherweise über ein sehr starkes Immunsystem verfügen und eine Corona-Erkrankung vergleichsweise gut wegstecken würden, ist nicht Gegenstand der Priorisierung. Dagegen fallen andere Menschen etwa mit Vorerkrankungen, die möglicherweise von einer Corona-Erkrankung schwer getroffen werden würden, unter niedrigere Priorisierungsgruppen. In der höchsten Priorisierungsgruppe ist keine einzige Risikogruppe mit Vorerkrankungen aufgeführt.
Neben den über 79-Jährigen wird dort lediglich medizinisches und pflegerisches Personal gelistet. Erst ab der zweiten Priorisierungsgruppe werden Menschen mit bestimmten Krankheiten berücksichtigt: bei Trisomie 21, Demenz, einer geistigen Behinderung und nach einer Organtransplantation. Weitere Vorerkrankungen werden noch später in der dritten Priorisierungsgruppe erwähnt. Mit ihrer Impfung ist in den nächsten Monaten nicht zu rechnen. Wann das Verwaltungsgericht über den Fall entscheidet, ist noch nicht bekannt.