Saarbrücken: Am gestrigen Donnerstg hat ein Gericht das generelle Sexarbeiter-Verbot der saarländischen Landesregierung zur Eindämmung der Corona-Pandemie gekippt. Seit diesem Zeitpunkt waren sexuelle Dienstleistungen und der Betrieb von Bordellen grundsätzlich wieder möglich. Am heutigen Freitagabend nun hat die Landesregierung angekündigt, auf das Urteil zu reagieren und die geltende Corona-Verordnung kurzfristig zu ändern.
Demnach sieht die Verordnung ab demnächst auch vor, dass die Erbringung sexueller Dienstleistungen im Saarland unter speziellen Vorgaben wieder zugelassen ist. Grundlegend dafür sind entsprechende Hygienekonzepte sowie die Kontaktnachverfolgung. Im Klartext: Wer ins Bordell geht oder eine Prostituierte besucht, wird seinen Namen und entsprechende Kontaktdaten wie Adresse oder Telefonnummer angeben müssen.
Diese Daten dürfen dann natürlich, wie beispielsweise in Restaurants auch, nur zum Zwecke der Nachverfolgung von Infektionsketten verwendet werden. Oder halt, wenn die Polizei beim betreffenden Betrieb an die Türe klopft und einen entsprechenden Beschluss eines Richters dabei hat. Ob genau in der Verordnung aufgeführt werden wird, wie die entsprechenden Hygienekonzepte der Sexbetriebe auszusehen haben, ist noch unklar. Immer wieder ist im Zusammenhang mit sexuellen Dienstleistungen beispielsweise angeregt worden, beim Sex Mundschutz zu tragen und auf direkten Mund-zu-Mund-Kontakt wie etwa beim Küssen zu verzichten.
Wann die Neuregelung in Kraft treten soll, teilt das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie noch nicht mit. Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hatte gestern dem Antrag der Betreiberin einer Prostitutionsstätte stattgegeben, die sich gegen das generelle Verbot der Erbringung sexueller Dienstleistungen und Ausübung des Prostitutionsgewerbes zur Bekämpfung der Corona-Pandemie gewehrt hatte.