Saarbrücken: Am gestrigen Donnerstg hat ein Gericht das generelle Sexarbeiter-Verbot der saarländischen Landesregierung zur Eindämmung der Corona-Pandemie gekippt. Seit diesem Zeitpunkt waren sexuelle Dienstleistungen und der Betrieb von Bordellen grundsätzlich wieder möglich. Am heutigen Freitagabend nun hat die Landesregierung angekündigt, auf das Urteil zu reagieren und die geltende Corona-Verordnung kurzfristig zu ändern.
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