Saarbrücken: Bis vor wenigen Tagen wollte sich Saar-Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) noch auf Vorgaben aus Berlin verlassen, wenn es darum ging, vollständig Geimpften ihre Grundrechte zurückzugeben. Am heutigen Freitag nun hat die Landesregierung beschlossen, diesen für die Pandemieentwicklung kaum gefährlichen Menschen doch schon früher ihre Rechte zurückzugeben. Wie bereits seit mehr als zwei Wochen im benachbarten Rheinland-Pfalz werden im Saarland nun vollständig Geimpfte sowie Genesene wie negativ Getestete behandelt.
Ab kommenden Montag entfällt für diese Personengruppen somit die Testpflicht beispielsweise beim Friseur oder beim Betreten von Geschäften außerhalb des täglichen Bedarfs. Zudem entfällt für sie nach dem Aufenthalt in einem Risikogebiet die Pflicht zur häuslichen Quarantäne, wenn sie nicht aus einem Virusvarianten-Gebiet kommen. Voraussetzung: Nach der zweiten Impfung müssen mindestens 14 Tage vergangen sein. Als genesen gelten Personen, die nachweisen können, dass sie bereits eine Corona-Infektion durchgemacht haben.
Hier gilt die Befreiung von der Testpflicht, wenn der positive PCR-Test mindestens 28 Tage und nicht länger als sechs Monate zurückliegt. Ein Antikörpertest gilt nicht als Nachweis. Auch für Bewohner von Pflegeeinrichtungen wird die Testpflicht gelockert. Wenn sie genesen oder geimpft sind und eine Impfungsquote von mindestens 90 Prozent in der Einrichtung vorliegt, besteht die Testpflicht nur noch einmal alle zwei Wochen. Beschäftigte dieser Einrichtungen, die ihre Immunität nachweisen können, müssen nur noch einmal in der Woche verpflichtend einen Test durchführen.
Ministerpräsident Tobias Hans: „Wir nehmen in einem ersten Schritt bestimmte Einschränkungen für Geimpfte oder Genese zurück. Menschen, von denen nachweislich kein hohes Ansteckungsrisiko für andere ausgeht, wird durch den Wegfall der Testpflicht der Alltag etwas erleichtert.“