Saarbrücken: Das Saarland passt seine Corona-Verordnung leicht an. Das hat der Ministerrat der SPD-Landesregierung am heutigen Dienstag beschlossen, wie das Gesundheitsministerium soeben mitteilt. Von kleineren Änderungen abgesehen, wird Corona-Verordnung des Saarlandes aber insgesamt ab kommenden Samstag um vier Wochen verlängert. Die neue Verordnung ist dann bis einschließlich 10. Februar gültig. Wichtigster Punkt, der sich nicht ändern wird:
In öffentlichen Verkehrsmitteln muss weiterhin Mundschutz getragen werden. Begründung der Saar-Regierung: Vor allem an Orten, wo viele Personen auf engstem Raum zusammenkommen, trägt eine Mund-Nasen-Bedeckung nachweislich dazu bei, Infektionsketten zu vermeiden. Die meisten Bundesländer wie das benachbarte Rheinland-Pfalz bleiben erst einmal bei einer Mundschutzpflicht in Bussen und Bahnen. Auch Hessen beispielsweise behält seinen Corona-Kurs und hält an der Maskenpflicht in Bussen und Bahnen im Nahverkehr fest.
Eine kleine Änderung im Saarland gibt es für alle Kinder im Alter von bis zu 10 Jahren. Wenn sie mit einem Selbsttest, Schnelltest oder PCR-Test positiv getestet werden, müssen sie sich seit dem 10. Dezember letzten Jahres nicht mehr in Isolation begeben. Stattdessen müssen sie, wie ältere Kinder und Erwachsene auch, eine FFP2-Maske tragen, wenn sie das Haus verlassen. Während es bei allen anderen bei einer FFP2-Maske bleibt, dürfen Kinder unter 11 Jahren ab Samstag alternativ auch eine medizinische Gesichtsmaske, eine sogenannte OP-Maske, tragen.
Eine weitere Neuerung betrifft alle Kinder und Jugendlichen, die zur Schule gehen: Wenn sie positiv getestet werden, dürfen sie ab sofort trotzdem an Abschlussprüfungen teilnehmen. Dabei müssen sie sich an die Maskenpflicht halten: Alle über 10 Jahren müssen also eine FFP2-Maske bei solchen Prüfungen tragen.