Berlin/Saarbrücken: Gestern hat der Deutsche Bundestags mit einer Stimmenmehrheit der mutmaßlich nächsten Regierungskoalition aus SPD, Grünen und FDP ein neues Infektionsschutzgesetz verabschiedet. Heute hat sich dann der Bundesrat mit dem Gesetz befasst und nach einer hitzigen Debatte auch in der Länderkammer verabschiedet. Das Saarland, das mit drei Stimmen von CDU und SPD im Bundesrat vertreten ist, hat der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes zugestimmt.
Somit können die neuen Regeln ab kommenden Mittwoch in Kraft treten. Wichtigste Neuerungen im Gesetz: 3G-Maßnahmen am Arbeitsplatz und in öffentlichen Verkehrsmitteln. Wer als Ungeimpfter mit Bus und Bahn fahren will, muss nun einen aktuellen negativen Corona-Test dabei haben Ausgenommen sind Schulkinder.
Arbeitnehmer müssen ebenfalls entweder geimpft, genesen oder getestet auf der Arbeit erscheinen. Die Tests dürfen nicht älter als 24 Stunden sein. Zweimal pro Woche hat das Personal dabei Anspruch auf einen Test im Betrieb, den die Firma bezahlt. Darüber hinaus steht jedem einmal pro Woche ein weiterer kostenloser Test, der sogenannte Bürgertest, zu. Weitere Neuerung im Infektionsschutzgesetz: Die sogenannte „epidemische Lage nationaler Tragweite“ wird zum 25. November beendet. Durch diese Regelung ist es bisher der Bundesregierung möglich gewesen, viele Corona-Maßnahmen am Parlament vorbei zu bestimmen.
Das geht nun nicht mehr. Auch für die Bundesländer und ihre Corona-Maßnahmen gibt es Einschränkungen. So können die Landesregierungen ihre Corona-Maßnahmen ebenfalls nicht mehr per Verordnung am Parlament vorbei erlassen. Einige Maßnahmen, wie Ausgangssperren oder die generelle Schließung von Schulen, Geschäften, der Gastronomie oder Sportstätten, dürfen in den Bundesländern gar nicht mehr angeordnet werden.
Stattdessen gibt es eine Art Instrumentenkasten, aus dem sich die Bundesländer bedienen können. Dazu gehören Maßnahmen wie Maskenpflicht, Personenbeschränkungen für Betriebe, Einrichtungen und Veranstaltungen oder Kontaktbeschränkungen im privaten und öffentlichen Raum. Das neue Gesetz gilt bis 19. März, der Bundestag kann es um bis zu drei Monate verlängern.