Saarbrücken/Saarlouis: Im Kampf gegen die Corona-Pandemie verhängen die Landeshauptstadt und die Stadt Saarlouis Maskenpflichten im Freien. In Saarbrücken wird die bestehende Maskenpflicht ausgeweitet, und zwar schon ab morgen. In Saarlouis wird eine Maskenpflicht ganz neu eingeführt, sie gilt ab Freitag. Folgende Regeln gelten dann:
In Saarbrücken gilt die Maskenpflicht an allen Tagen von elf Uhr bis Mitternacht auf dem St. Johanner Markt bis zur Hausnummer 20. Dort befindet sich der 02-Shop. Außerdem gilt Maskenpflicht in der Kaltenbachstraße bis zur Kreuzung Gerberstraße und in der Saarstraße bis zur Kreuzung Am Stadtgraben. Stoffmasken und Alltagsmasken reichen nicht aus, es muss ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz oder eine Filtermaske nach den Normen N95, KN95, FFP2 oder besser sein. Ausgenommen sind nur Kinder unter sechs Jahren, Gäste in der Außengastronomie und Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können. Das Ordnungsamt kontrolliert.
In Saarlouis gilt die Maskenpflicht erst ab 18 Uhr, dafür bis zwei Uhr in der Nacht. Außerdem ist es in dieser Zeit verboten, alkoholische Getränke zu konsumieren. Von Maskenpflicht und Alkoholverbot ist die Außengastronomie ausgenommen. Die Vorschriften gelten auf dem gesamten Großen Markt, in der Französischen Straße, auf dem gesamten Kleinen Markt, im Postgäßchen, in der Silberherzstraße, in der Weißkreuzstraße einschließlich der zugehörigen Innenhöfe, in der Bierstraße, Alte-Brauerei-Straße, Sonnenstraße und in der Karcherstraße bis zum Kleinen Markt.
Auch hier sind Kinder unter sechs Jahren und medizinisch vorbelastete Personen von der Maskenpflicht ausgenommen. Im Gegensatz zur Landeshauptstadt macht Saarlouis keinerlei Vorgaben, welche Art von Mund-Nasen-Schutz getragen werden muss. Somit können hier auch Alltagsmasken und Stoffmasken verwendet werden. Bei Zuwiderhandlungen drohen Bußgelder.