Saarbrücken: Der saarländische Ministerrat hat am heutigen Dienstag getagt und über das weitere Vorgehen im Kampf gegen die Corona-Pandemie beraten. Ein wichtiger Themenpunkt: die gekippte 2G-Regel im Einzelhandel. In der vergangenen Woche hat das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes entschieden, die 2G-Regel für bestimmte, nicht lebensnotwendige Geschäfte vorläufig außer Vollzug zu setzen (wir berichteten).
Noch am selben Tag hat Saar-Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) angekündigt, stattdessen über eine Verschärfung der Maskenpflicht nachzudenken. Das hat der Ministerrat heute genauso gesehen. Bislang hat es ausgereicht, in Einzelhandel eine medizinische Maske zu tragen. Ab jetzt muss es nach Angaben von Regierungssprecher Alexander Zeyer eine Maske mindestens nach dem Standard FFP2 sein.
Dabei ist unwichtig, ob es sich beim Träger um eine ungeimpfte, grundimmunisierte oder geboosterte Person handelt. Die neue Regelung soll bereits am morgigen Mittwoch in Kraft treten. Schon am Tag des 2G-Stopps hatte Tobias Hans erklärt: „Wir werden jetzt den aktuellen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts auswerten und dann zeitnah entscheiden, wie die Rechtsverordnung anzupassen ist.
Dabei werden wir auch die aktuellsten Empfehlungen des Expertenrates der Bundesregierung berücksichtigen, die bei der Ministerpräsidentenkonferenz am Montag beraten werden. Je nach Ergebnis kann es aus meiner Sicht als Alternative zur 2G-Regel im Einzelhandel eine Möglichkeit sein, dort auf eine FFP2-Maskenpflicht zu setzen. Das werden wir gemeinsam im Ministerrat diskutieren.“
Bei der gestrigen Ministerpräsidentenkonferenz waren nach Angaben der Staatskanzlei aber keine bundesweit einheitlichen neue Regelungen im Bezug auf die 2G-Regelung im Einzelhandel getroffen worden. Daher verständigte man sich, wie angekündigt, im Ministerrat am heutigen Dienstag über die Anpassungen der Corona-Verordnung im Saarland.