Saarbrücken: Weil die Inzidenz im Regionalverband Saarbrücken an drei Tagen nacheinander über einem Wert von 165 gelegen hat, müssen nun die Schulen und Kitas dort den Regelbetrieb zum Wochenende einstellen. Das sind ab Montag die Regeln für Kinder und Jugendliche:
Kitas: Es wird eine Notbetreuung eingerichtet. Sie kann von Kindern in Anspruch genommen werden, die zu Hause nicht betreut werden können – etwa, weil beruflich bedingt kein Elternteil die Betreuung übernehmen kann. Die Kitabeiträge werden vom Land für Tage übernommen, an denen die Kinder zu Hause bleiben.
Förderschulen: Hier findet wie bisher Präsenzunterricht oder Wechselunterricht statt.
Grundschulen: Hier gibt es weiterhin eine Notbetreuung und eine Nachmittagsbetreuung. Beides kann von Kindern in Anspruch genommen werden, bei denen keine häusliche Betreuung möglich ist oder kein geeigneter Arbeitsplatz für das Lernen von zu Hause vorhanden ist.
Gemeinschaftsschulen und Gymnasien: Für die Klassenstufen 5 und 6 gibt es ebenfalls eine Notbetreuung und eine Nachmittagsbetreuung. Sie dürfen von Kindern genutzt werden, die zu Hause nicht betreut werden können oder keinen Lernplatz zu Hause haben. Die Elternbeiträge für die Freiwillige Ganztagsschule werden vom Land für Tage übernommen, an denen die Kinder zu Hause bleiben. Für die Jahrgangsstufen 9 und 10 an den Gemeinschaftsschulen und Abschlussklassen findet wie bisher Präsenzunterricht oder Wechselunterricht statt. Abitur- und Abschlussprüfungen finden ebenfalls wie geplant statt.
Berufsschulen: Die Abschlussklassen der Fachoberschule, der Fachschulen, der Berufsfachschulen, der höheren Berufsfachschulen, der Berufsschulen und der Ausbildungsvorbereitung bleiben weiter im Wechselunterricht.
Weiterbildung, Nachhilfe, Musikschulen: Auch in diesen und ähnlichen Einrichtungen darf ab dem 3. Mai kein Präsenzunterricht stattfinden.