Saarbrücken: Am Freitag tritt die neue Corona-Verordnung mit zahlreichen Lockerungen in Kraft. Am heutigen Mittwoch hat das Bildungsministerium die Regelungen bekannt gegeben, die dann in den Schulen gelten. Erlaubt sind beispielsweise wieder Veranstaltungen rund um den Schulbetrieb: Elternabende, Informationsveranstaltungen, Abschluss- oder Einschulungsveranstaltungen, Schulfeste, Tage der offenen Tür oder Berufsmessen.
Für Veranstaltungen in Innenräumen gilt eine Höchstgrenze von 250 Personen, an Veranstaltungen im Freien können bis zu 500 Personen teilnehmen. Die Durchmischung fester Gruppen soll vermieden werden. Alle Veranstaltungsteilnehmer müssen einen negativen Corona-Test vorweisen, Kontaktnachverfolgung ist Pflicht. Ebenfalls wieder stattfinden können Betriebspraktika und Werkstatttage, Schulwanderungen, Unterrichtsgänge sowie Schulfahrten und internationale Begegnungen. Auch hier müssen feste Gruppen beibehalten werden.
Bei Schulfahrten muss eine Durchmischung mit schulfremden Gruppen verhindert werden, die an den Schulen bestehende Testpflicht gilt auch auf Schulfahrten. Risikogebiete im In- und Ausland dürfen nicht aufgesucht werden. Auch das Aufsuchen von außerschulischen Lernorten in Innenräumen wie Theater, Museem, Kinos und Betriebsbesichtigungen ist wieder möglich. Im Bereich von Haltestellen des Öffentlichen Personennahverkehrs wird die Maskenpflicht aufgehoben, innerhalb von Bussen und Bahnen bleiben die bisherigen Regelungen weiter bestehen. Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot (SPD) zu den neuen Lockerungen:
„Wir haben die Regelungen für den Schulbereich weiter angepasst, so dass in- und außerhalb der Schule in vergleichbaren Situationen auch möglichst dieselben Regelungen gelten. Damit werden jetzt etwa Elternabende oder auch Informations- und Abschlussveranstaltungen in Präsenz, Schulfahrten und Praktika wieder möglich. Mit den Regelungen wollen wir den Schulgemeinschaften zum Schuljahresende hin auch ermöglichen, das Schuljahr angemessen und mit schönen gemeinsamen Erlebnissen abzuschließen.“