Saarbrücken: Am vergangenen Wochenende ist der Zoll auch im Saarland unterwegs, um Hotel- und Gaststättengewerbe zu kontrollieren. Es geht vor allem um die Überprüfung des Mindestlohns, das Aufdecken illegaler Beschäftigung und Leistungsbetrug. Nicole Hübner, Pressesprecherin des Hauptzollamtes Saarbrücken, erklärt: „Im Bereich des Hauptzollamts Saarbrücken waren am Samstag, dem 08.06.2024, 45 Beschäftigte des Zolls im Einsatz.
Die Zöllner befragten insgesamt 91 Arbeitnehmer zu ihren Beschäftigungsverhältnissen und prüften in zwei Unternehmen Geschäftsunterlagen.“ In 63 Fällen gibt es Hinweise auf mögliche Unregelmäßigkeiten, die nun weiter aufgeklärt werden müssen. So gibt es in fünf Fällen den Verdacht, dass Mitarbeiter unterhalb des Mindestlohns bezahlt worden sind. In neun Fällen sollen Ausländer beschäftigt worden sein, ohne eine entsprechende Arbeitserlaubnis zu haben.
In weiteren neun Fällen besteht der Verdacht, dass es zum Sozialleistungsbetrug gekommen ist. Also dass Personen etwa Bürgergeld kassieren, obwohl sie Arbeitslohn erhalten. In 27 Fällen haben die Überprüften die notwendigen Ausweispapiere nicht dabei. In 25 Fällen werden direkt vor Ort Bußgeldverfahren eingeleitet, unter anderem wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts oder der illegalen Beschäftigung von Ausländern. In vielen weiteren Fällen stehen jetzt umfangreiche Nachprüfungen an.
So müssen die Angaben der überprüften Arbeitnehmer mit der Buchhaltung der Unternehmen abgeglichen werden. Der Zoll legt bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein besonderes Augenmerk auf Hotel- und Gastronomiebetriebe. Dort kommt es besonders oft zu Verstößen gegen die Vorschriften. Unter anderem gilt im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe das Mindestlohngesetz, das seit Anfang dieses Jahres jedem Mitarbeiter 12,41 Euro pro Stunde garantiert.