Schiffweiler/Saarbrücken: Der Fall sorgte Anfang des Jahres für Aufsehen. Aus einer Wohnung in Schiffweiler waren hochgiftige Schlangen ausgebrochen. Der Wohnungsinhaber war nicht aufzufinden – bis ihn die Polizei festnahm. Seit heute steht der 38-jährige Christoph R. nun vor Gericht. Doch nicht wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz, sondern Besitz und Handel mit Drogen. Außerdem wird ihm der Besitz mehrerer Waffen vorgeworfen, darunter eine scharfe Maschinenpistole.
Rückblick: Im September 2022 steht die Drogenfahndung mit einem Durchsuchungsbeschluss und einem Haftbefehl bei R. vor der Tür. Drinnen sind Geräusche zu hören, die Polizei verschafft sich Zutritt. Als die Beamten in das Haus eindringen, ist der Drogendealer verschwunden – nur der Fernseher läuft noch. Der 38-Jährige taucht unter. Erst nach Monaten wird er festgenommen: Als seine Wohnung nach giftigen Schlangen durchsucht wird, meldet er sich bei den Behörden. Die lokalisieren den Flüchtigen wenig später. Wie gefährlich seine Tierchen sind, berichtet er selbst im Gerichtssaal:
„Einmal hat mich eine meiner Schlangen gebissen. Ich lag 14 Tage im Koma, mir sollte der Arm bis zur Schulter amputiert werden.“ Nur durch glückliche Umstände konnte der arm dranbleiben, seitdem hat R. aber gesundheitliche Probleme damit. Seit dem 12. Lebensjahr trank er Alkohol, seit er 14 ist, nahm er Amphetamine. Die Folge: Eine kriminelle Karriere, 2001 der erste Jugendarrest, 2003 die erste Haftstrafe. Seitdem saß der 38-Jährige schon mehrfach hinter Gittern.
Das ist auch der Grund, warum ihm dieses Mal eine harte Strafe droht. In Hinterzimmergesprächen einigen sich das Gericht, der Staatsanwalt und die Verteidigung auf einen Deal: Wenn Christoph R. die Taten gesteht und auf die Rückgabe seiner Waffen verzichtet, gibt es eine Gefängnisstrafe von maximal sechseinhalb Jahren. Der Angeklagte gibt die Taten zu. Auf seine Waffen verzichtet er: „Jawoll! Alles weg!“ Zum Dealen mit Drogen, es geht um Amphetamin, Marihuana, Ecstasy und Koks merkt er aber an: „Das Kokain war nur für den Eigenbedarf.“ Urteil morgen.