Saarbrücken: Nach der aktuell geltenden Corona-Verordnung des Saarlands ist der Betrieb von Clubs und Diskotheken verboten. Das scheint einige Zeitgenossen allerdings nicht aufzuhalten. Von einem besonders dreisten Fall, bei dem die Behörden gleich zweimal einschreiten mussten, berichtet nun die Polizeiinspektion Saarbrücken-Stadt: Erstmals werden die Beamten in der Nacht von Heiligabend auf den ersten Weihnachtsfeiertag auf das Etablissement aufmerksam.
Die Polizisten statten dem Lokal in der Saarbrücken Innenstadt im Zuge einer Kontrolle einen Besuch ab. Offiziell handelt es sich bei dem Etablissement um eine Shisha-Bar, deren Betrieb nach den aktuellen Corona-Regeln erlaubt ist. Im Inneren stellen die Beamten dann aber fest, dass sich annähernd 100 Personen in dem Schuppen aufhalten, die ausgelassen zur Musik eines DJs tanzen.
Zu allem Überfluss trägt keiner der Besucher eine Mund-Nasen-Bedeckung, zudem können mehrere der Gäste weder einen Impfschutz, noch einen Genesennachweis oder ein negatives Testergebnis vorzeigen. Die Polizei beendet die Veranstaltung, nimmt die Personalien der Anwesenden auf. In der Nacht vom ersten auf den zweiten Weihnachtstag staunen die Beamten dann nicht schlecht, als sich bei einer weiteren Kontrolle desselben Ladens ein ähnliches Bild zeigt:
Erneut stellt die Polizei etwa 100 Personen fest, die dort wieder ausgiebig am Tanzen sind. Erneut wird von einer Vielzahl der Gäste keine Mund-Nasen-Bedeckung getragen. Verstöße gegen die 2G-Plus-Regel gibt es dieses Mal nicht. Die Feierlichkeiten in der festgestellten Form werden erneut von Amts wegen beendet.
Der verantwortliche Betreiber sowie eine Vielzahl der Gäste dürfen sich jetzt auf ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gefasst machen: Der saarländische Corona-Bußgeldkatalog sieht für die festgestellten Verstöße Strafen von mehreren hundert bis mehrere tausend Euro vor.