Saarbrücken: Bewährungsstrafe für eine 52 Jahre alte Bordellbetreiberin! Vor dem Landgericht Saarbrücken wird der Deutschen im vergangenen Monat der Prozess gemacht. Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft: Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung. Die Masche der 52-Jährigen: Im Zeitraum von 2016 bis ins Jahr 2019 beschäftigt sie in ihren saarländischen Bordellen zahlreiche Prostituierte als Arbeitnehmerinnen.
Nach außen gibt sie aber vor, dass es sich bei den Frauen um Selbstständige handelt, denen sie nur die Zimmer vermietet. Die illegalen Machenschaften fliegen auf, das Hauptzollamt Saarbrücken, die Landespolizei des Saarlandes und die Steuerfahndung Saarbrücken ermitteln gegen die Bordellbetreiberin. Es stellt sich heraus, dass die Frau Steuern und Sozialversicherungsbeiträge in einer Gesamthöhe von rund 800.000 Euro hinterzogen hat.
Aufgrund der hohen Summe wird sie Anfang Februar wegen Flucht- und Verdunklungsgefahr vom Zoll festgenommen und kommt in Untersuchungshaft. Im Prozess vor dem Landgericht gesteht die Frau, dass die Prostituierten in ihren Läden keine selbständigen Unternehmerinnen, sondern als Arbeitnehmerinnen angestellt waren. So wurden den Frauen beispielsweise die Preise für sexuelle Dienstleistungen bis ins Detail von der Betreiberin vorgegeben. Außerdem musste von den erwirtschafteten Einnahmen ein fester Anteil an die Chefin entrichtet werden.
Auch die Arbeitszeiten waren nicht, wie für Selbständige üblich, flexibel, sondern unverhandelbar festgelegt. Die Prostituierten wurden angewiesen, bei Kontrollen falsche Angaben über ihre Beschäftigungsverhältnisse zu machen, um so die Scheinselbständigkeit zu verschleiern. Das Landgericht verurteilt die Angeklagte daraufhin zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt worden ist. Das Urteil ist seit heute rechtskräftig.