Sie tritt bereits heute in Kraft: Das steht in der neuen Saar-Corona-Verordnung

Saarbrücken: Am heutigen Freitag tritt die aktuell geltende Corona-Verordnung im Saarland außer Kraft. Die saarländische Landesregierung hat daher eine neue Verordnung beschließen müssen. Obwohl die Inzidenzen in allen Saar-Landkreisen tendenziell steigen, belässt es die Landesregierung in der neuen Verordnung bei kleineren Veränderungen. Die neue Verordnung tritt bereits heute in Kraft und ist bis zum 16. September gültig.

Unter anderem gibt es Änderungen bei Versammlungen und bei Regelungen für Pflegeschulen. Bislang müssen Demos und Versammlungen an einem festen Ort oder als Standkundgebung stattfinden. Nur in Ausnahmefällen dürfen die zuständigen Ortspolizeibehörden nach der alten Regelung Abweichungen zulassen. Durch die Anpassung der Corona-Verordnung werden nun auch sogenannte mobile Versammlungen möglich – Demonstranten können sich also von einem Ort zum nächsten bewegen.

Der Präsenzunterricht in den saarländischen Pflegeschulen ist ab sofort nicht mehr an die aktuelle Corona-Inzidenz gebunden. Damit reagiert die Landesregierung auf die wachsende Impfquote in der saarländischen Bevölkerung. Zudem können Pflegeschüler, die sich aufgrund eines Kontaktes zu einer infizierten Person in Quarantäne befinden, mit einem tagesaktuellen negativen Schnelltest an Prüfungen teilnehmen.

Vorgelegt werden darf aber nicht irgendein Test, er muss vor Ort in der Pflegeschule durchgeführt werden. Neben der Corona-Verordnung passt das Saarland auch die Verordnung zu Hygienekonzepten an, an denen sich unterschiedliche Bereiche des öffentlichen Lebens orientieren. Konkret ändert sich das Hygienekonzept für Schwimmbäder:

Duschräume können nun unabhängig von Haushalt oder familiärem Bezugskreis mit bis zu fünf Personen genutzt werden. Dabei ist weiterhin der gültige Mindestabstand von anderthalb Metern einzuhalten. Vor Ablauf des 16. September muss die Landesregierung die Corona-Verordnung verlängern oder eine neue beschließen.