Sie wollte sich nicht retten lassen: Frau in Handschellen aus brennendem Haus geholt

Saarbrücken: Bei einem Wohnungsbrand im Saarbrücker Stadtteil Dudweiler wird am heutigen Mittwochmorgen ein Bewohner verletzt. Insgesamt müssen zwölf Menschen evakuiert werden. Eine Frau will sich trotz dringender medizinischer Notwendigkeit nicht behandeln lassen und wird daraufhin festgenommen und in Handschellen aus dem Haus geführt. Das Feuer bricht gegen 7.38 Uhr im dritten Stock eines Wohnkomplexes in der Fischbachstraße aus. Beim Eintreffen der Feuerwehr haben sich bereits einige Bewohner des Wohnblocks selbst ins Freie gerettet.

Die übrigen Hausbewohner werden von den Einsatzkräften sicher nach draußen verbracht. Während der Löscharbeiten werden die Retter im Gebäude auf eine psychisch auffällige Person aufmerksam. Trotz des andauernden Brands weigert sich die 49-jährige Hausbewohnerin, das Gebäude zu verlassen. Letztlich wird sie von Polizeibeamten nach draußen verbracht und wegen des Verdachts einer Rauchgasvergiftung zur weiteren medizinischen Behandlung in ein Saarbrücker Krankenhaus gebracht. Die aktuell herrschenden niedrigen Temperaturen erschweren die Arbeit der Feuerwehr, dennoch können die Helfer den Brand zügig löschen.

Danach wird das Gebäude gelüftet und vom Rauch befreit. Während alle anderen Hausbewohner wieder in ihre Wohnungen zurückkehren konnten, wird die betroffene Brandwohnung durch das Feuer komplett zerstört und unbewohnbar. Der Sachschaden wird von der Polizei auf etwa 100.000 Euro geschätzt. Für die Dauer der Löscharbeiten muss die Straße gesperrt werden, auch wegen gefrorenen Löschwassers gibt es eine Sperrung. Die Ermittlungen haben Spezialisten des Dezernats für Brandermittlungen beim Landeskriminalamt übernommen.

Weil der Anfangsverdacht der fahrlässigen Brandstiftung besteht, wird der 49-jährigen Festgenommenen auf Anordnung eines Ermittlungsrichters eine Blutprobe entnommen. Zudem ist die sofortige Unterbringung der Frau in einer geschlossenen Einrichtung angeordnet worden. Ob sie das Feuer absichtlich oder ohne es zu wollen gelegt haben könnte und ob sie dabei überhaupt schuldfähig war, muss jetzt geprüft werden.