Maikammer: War es ein Unglück, ein Verbrechen oder ein natürlicher Tod? Eine mögliche Straftat beschäftigt aktuell die Ermittler des Polizeipräsidiums Rheinpfalz. Wie die Beamten soeben mitteilen, wird die Polizei am Mittag des heutigen Fastnachtsonntags in die Verbandsgemeinde Maikammer gerufen. Der Ort des Geschehens liegt rund 40 Kilometer von der saarländischen Grenze entfernt im Landkreis Südliche Weinstraße. Dort ist in einer Wohnung ein lebloses Kind aufgefunden worden.
Neben der Polizei eilt auch der Rettungsdienst zu der angegebenen Adresse. Als die ersten Helfer kurze Zeit nach ihrer Alarmierung vor Ort eintreffen, finden sie tatsächlich ein lebloses Kind in der besagten Wohnung vor. Für das sieben Jahre alte Kind können die Einsatzkräfte allerdings nichts mehr tun, es ist bereits verstorben. Die Kriminalpolizei wird in die Ermittlungen eingebunden, denn noch ist nicht klar, was zum Tod des Kindes geführt hat. In einer ersten Mitteilung des Polizeipräsidiums Rheinpfalz heißt es:
„Derzeit wird geprüft, ob fahrlässiges Handeln zu dem Tod des Kindes geführt haben könnte.“ Nähere Angaben zu den Umständen des Geschehens machen die Ermittler zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht. Auch gibt es bisher nur vage Angaben über die Details. So ist unklar, ob sich der Vorfall in den Ortsgemeinden Kirrweiler, Maikammer oder Sankt Martin ereignet hat. Auch darüber, ob es sich bei dem Todesopfer um einen Jungen oder ein Mädchen gehandelt hat, wollen sie die Fahnder aktuell noch nicht äußern.
Wahrscheinlich soll die Leiche des Kindes einer Obduktion unterzogen werden, um von den Rechtsmedizinern herausfinden zu lassen, wie genau das siebenjährige Kind ums Leben kam. Neben einer genauen Untersuchung und Dokumentierung der betreffenden Wohnung spielen auch Aussagen von Zeugen eine wichtige Rolle, die momentan aufgenommen werden