Saarbrücken: Wollten sie einen Mann umbringen? Prozessauftakt am Freitagmorgen gegen den Deutschen Fabian R. (30) und den Algerier Habib B. (52) wegen versuchten Totschlags. Die Staatsanwaltschaft legt den beiden geschiedenen Männern, die vor ihrer Untersuchungshaft in sozialen Einrichtungen gelebt haben, eine brutale Tat vor: Am 9. April gehen die beiden am frühen Morgen in einen Mehrparteienkomplex in der Saarbrücker Saaruferstraße.
Im 5. Stockwerk brechen sie eine Wohnungstür auf und greifen den dort wohnenden Mann ohne zu Zögern und arbeitsteilig an. Mit einem massiven Gegenstand, vermutlich einem Hammer, schlägt der eine dem Opfer mehrfach auf den Kopf. Zeitgleich sticht der andere mit einem Stock, an dessen Ende ein oder mehrere Nägel befestigt sind, ein. Das Opfer wird schwer verletzt:
Der Mann erleidet Riss-Quetschwunden im Scheitelbereich links sowie am rechten Schläfenbereich, eine Risswunde an der Innenvorderseite des rechten Oberarmes, eine Doppelstriemenverletzung im linksseitigen rückwärtigen Flankenbereich sowie Hämatome und Schürfwunden am Hals, am Nasensattel und am Nasenrücken, an der linken Schläfe, der linken Schulter, an beiden Armen sowie am rechten Oberschenkel.
Der Überfallene muss später im Krankenhaus behandelt werden. Weil sich das Opfer mithilfe eines Messers zur Wehr setzt, ergreifen die Angreifer die Flucht. Der 30-Jährige Angeklagte wird durch die Gegenwehr seines Opfers selbst schwer verletzt, auch er muss stationär ins Krankenhaus. Soweit die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft, die die Anklagebehörde im Laufe des Verfahrens beweisen will.
Weil die beiden Angeklagten zumindest billigend in Kauf genommen haben, dass ihr Opfer zu Tode kommen würde, wirft die Staatsanwaltschaft dem Duo gemeinschaftlichen versuchter Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vor. Im Prozess will das Gericht die Aussagen von zwei Sachverständigen und sechs Zeugen hören, das Urteil soll im Dezember fallen.