Neunkirchen: „Es macht mir einfach nichts aus. Stolz bin ich nicht darauf, aber es ist mir halt egal. Es tut mir allenfalls für die Schwester der Getöteten und deren Freund leid, die kann ich gut leiden.“ Das ist die Antwort eines 24-Jährigen Neunkirchers auf die Frage eines Ermittlers, ob es ihm etwas ausmacht, vermutlich einen Menschen getötet zu haben. Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat gegen den Deutschen Anklage wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen erhoben. Das wirft die Anklagebehörde dem Mann vor: Anfang April 2018 bestätigt seine 21-jährige Lebensgefährtin dem Mann per WhatsApp einen Verdacht, den der Mann schon seit einiger Zeit hegt: Dass sie sich in einen anderen Mann verliebt hat. Daraufhin beschließt der Betrogene, seine Freundin deswegen zu töten. Am 17. April fordert der Mann die 21-Jährige per WhatsApp auf, zu ihm in die ehemals gemeinsame Wohnung zu einer Aussprache zu kommen. Zu diesem Zeitpunkt hat der Mann seine Tat bereits geplant, seine Hauptmotive: Gekränktes Selbstwertgefühl, Eifersucht und Rachsucht wegen vermeintlicher Untreue.
Als die Frau gegen 16 Uhr in die Wohnung kommt, spricht der Ex sie auf den anderen Mann an und greift kurz danach mit seiner linken Hand die Kehle des Opfers, drückt zu und versetzt der Frau mehrere Faustschläge ins Gesicht, trifft sie am Kinn. Danach kniet der Mann sich mit seinem ganzen Gewicht auf ihren Rücken, wobei sie unter anderem innere Verletzungen erleidet. Als die Frau schreit, hält ihr der Mann mit der linken Hand fest den Mund zu und legt dann seinen rechten Arm um ihren Hals. Dann drückt er zu. Die Frau versucht im Todeskampf noch vergeblich, den Arm des Mannes wegzuziehen und kratzt ihn am Unterarm.
Der Neunkircher drückt jedoch mehrere Minuten lang weiter zu, bis die Geschädigte aufhört, zu röcheln und sich zu bewegen. Soweit die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft. Der Mann setzt sich in einem Chat mit einer Zeugin in Verbindung und erklärt, dass er seine Ex getötet hat und dass die Frau die Polizei rufen soll. Den kurz darauf eintreffenden Polizeibeamten macht er die Tür auf und teilt ihnen mit, dass er seine Freundin vor etwa 15 Minuten erwürgt hat.
Der Rettungsdienst kann die Frau zwar kurz reanimieren, aber sie stirbt um 23.25 Uhr in der Intensivstation der Winterbergklinik an schwersten Hirnverletzungen. Der zur Tatzeit arbeitslose Angeschuldigte ist zwar polizeilich mehrfach auffällig geworden, aber nur wegen eines Steuerdelikts vorbestraft. Er hat die Tat gestanden und den Ermittlern erklärt, warum er es tat. „Ich habe gleich von Anfang an gesagt: Wenn du mich belügst, betrügst und fremdgehst, werde ich dich umbringen.“ Prozessbeginn noch unklar.