Berlin: Der Bundestag hat am heutigen Donnerstag ein Gesetz beschlossen, nach dem Kinder in Zukunft verpflichtend gegen Masern geimpft sein müssen. Bei Verstößen müssen Eltern mit Bußgeldern von bis zu 2500 Euro rechnen. Auch Kindertagesstätten, die nicht geimpfte Kinder aufnehmen, können bestraft werden. Aus Kitas werden nicht geimpfte Kinder zukünftig ausgeschlossen, von der Schulpflicht entbindet eine fehlende Impfung dagegen nicht. Am 1. März soll das Gesetz in Kraft treten. Ab dann müssen Eltern bei der Aufnahme eines Kindes in die Schule oder die Kita einen Impfschutz vorweisen oder nachweisen, dass das Kind bereits an Masern erkrankt war. Bei Kindern, die vor dem 1. März schon eine Schule oder Kita besuchen, muss der Impfschutz oder der Ausbruch der Erkrankung bis 31. Juli 2021 nachgewiesen werden.
Erst am gestrigen Mittwoch hat die Barmer Ersatzkasse darauf hingewiesen, dass die Zahl der Impfungen gegen Masern im Saarland hinter den Erwartungen zurückliegt. Im Jahr 2017 war jedes vierte zweijährige Kind im Saarland nach Angaben der Krankenkasse nicht vollständig gegen Masern geimpft, die Masern-Impfquote lag nur bei 76,8 Prozent.
Dabei ist die Krankheit gefährlich: „Masern sind keine harmlose Kinderkrankheit, sondern zählen zu den Infektionskrankheiten mit den höchsten Komplikationsraten. Masern können unter anderem zu Gehirnhaut- und Lungenentzündungen führen, erläutert Dunja Kleis, Landesgeschäftsführerin der Barmer in Rheinland-Pfalz und im Saarland.
Die Übertragung von Masern findet durch Tröpfcheninfektion beim Sprechen, Husten oder Niesen statt. Die höchste Erkrankungshäufigkeit findet sich bei Kindern bis zwei Jahren. Die Masern-Impfung kann erst ab dem neunten Lebensmonat erfolgen. Kinder im ersten Lebensjahr seien daher auf einen Schutz durch eine ausreichend hohe Impfquote in der Bevölkerung angewiesen.