Berlin: Der Bundestag hat am heutigen Donnerstag ein Gesetz beschlossen, nach dem Kinder in Zukunft verpflichtend gegen Masern geimpft sein müssen. Bei Verstößen müssen Eltern mit Bußgeldern von bis zu 2500 Euro rechnen. Auch Kindertagesstätten, die nicht geimpfte Kinder aufnehmen, können bestraft werden. Aus Kitas werden nicht geimpfte Kinder zukünftig ausgeschlossen, von der Schulpflicht entbindet eine fehlende Impfung dagegen nicht. Am 1. März soll das Gesetz in Kraft treten. Ab dann müssen Eltern bei der Aufnahme eines Kindes in die Schule oder die Kita einen Impfschutz vorweisen oder nachweisen, dass das Kind bereits an Masern erkrankt war. Bei Kindern, die vor dem 1. März schon eine Schule oder Kita besuchen, muss der Impfschutz oder der Ausbruch der Erkrankung bis 31. Juli 2021 nachgewiesen werden.
Strafen bis 2500 Euro: Ab 2020 Impf-Pflicht für Masern in Deutschland
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