Saarbrücken: Vor dem Landgericht Saarbrücken ist heute der 29 Jahre alte Toni S. verurteilt worden. Nach Überzeugung des Gerichts hat er sich der Brandstiftung mit Todesfolge in Tateinheit mit Körperverletzung schuldig gemacht. Die Strafkammer verhängte daher eine Gefängnisstrafe von acht Jahren. Seinen Komplizen Sebastian M. verurteilten die Richter wegen der Beihilfe zu besonders schwerer Brandstiftung in Tateinheit mit Diebstahl eine sogenannte Betreuungsweisung. Bei Straftaten von Jugendlichen und Heranwachsenden im Alter zwischen 14 und 21 Jahren kann der Richter eine Betreuung anweisen. Diese sozialpädagogische Maßnahme ist eine Alternative zum Jugendarrest und dauert sechs bis zwölf Monate.
Am 17. April im vergangenen Jahr hatte es in einem Mehrfamilienhaus in der Kuchenbergstraße einen Brand gegeben. 14 Bewohner konnten von der Feuerwehr gerettet werden. Für einen 38 Jahre alten Bewohner der Dachgeschosswohnung kam aber jede Hilfe zu spät, er starb in den Flammen.
Nach Überzeugung des Gerichts waren es die beiden heute Verurteilten, die in das Wohn- und Geschäftshaus im Neunkircher Stadtteil Wiebelskirchen eindrangen und dort einen Kinderwagen in Brand setzten. Das Feuer hatte sich in der Folge über das gesamte Treppenhaus ausgebreitet. Vor Gericht gestand Toni S., dass er wütend darüber war, dass ein Ausländer seine Freundin beleidigt hatte und er daher Bekannten gegenüber angekündigt hatte, „es diesen Ausländern heimzuzahlen“.
Dann gingen die beiden Verurteilten zu dem Haus, in dem sie den Ausländer vermuteten. Während Sebastian M. Schmiere stand, legte Toni S. das Feuer. Die beiden Männer wurden vor Gericht als intellektuell stark eingeschränkt wahrgenommen. Nach Einschätzung eines psychiatrischen Sachverständigen war Brandstifter Toni S. zur Tatzeit vermindert schuldfähig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.