Saarbrücken: Vor dem Landgericht Saarbrücken ist heute der 29 Jahre alte Toni S. verurteilt worden. Nach Überzeugung des Gerichts hat er sich der Brandstiftung mit Todesfolge in Tateinheit mit Körperverletzung schuldig gemacht. Die Strafkammer verhängte daher eine Gefängnisstrafe von acht Jahren. Seinen Komplizen Sebastian M. verurteilten die Richter wegen der Beihilfe zu besonders schwerer Brandstiftung in Tateinheit mit Diebstahl eine sogenannte Betreuungsweisung. Bei Straftaten von Jugendlichen und Heranwachsenden im Alter zwischen 14 und 21 Jahren kann der Richter eine Betreuung anweisen. Diese sozialpädagogische Maßnahme ist eine Alternative zum Jugendarrest und dauert sechs bis zwölf Monate.
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