Saarbrücken/Mainz: Wegen der dramatisch niedrigen Wasserstände und den damit verbundenen Einschränkungen in der Flussschifffahrt ergreifen die Bundesländer Rheinland-Pfalz und das Saarland nun konkrete Maßnahmen. Um den ungestörten Warenverkehr sicherzustellen, soll das Sonn- und Feiertagsfahrverbot für bestimmte Transporte auf der Straße mit Lastwagen vorübergehend außer Kraft gesetzt werden.
Das geben die beiden Ministerien am heutigen Freitagnachmittag bekannt. Die Ausnahmeregelung wird bereits an diesem Wochenende greifen. Das könnte zu Problemen führen, weil der kommende Sonntag der letzte Tag vor dem Schulbeginn in beiden Bundesländern ist und es zu starkem Rückreiseverkehr in beiden Bundesländern kommen könnte. Trotzdem wird die Maßnahme umgehend umgesetzt. Saarlands Mobilitätsministerin Petra Berg (SPD):
„Das Niedrigwasser belastet zunehmend die Lieferketten und die Rohstoffversorgung unserer Industrie. Deshalb handeln wir kurzfristig und schaffen zusätzliche Transportmöglichkeiten auf der Straße. Gerade für das Saarland als Industriestandort ist es entscheidend, dass notwendige Waren und Rohstoffe zuverlässig ihr Ziel erreichen. Die Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot gilt für Transporte, die unmittelbar oder mittelbar mit der aktuellen Niedrigwassersituation und daraus resultierenden Ersatzverkehren zusammenhängen.
Auch damit verbundene Leerfahrten sind von der Ausnahmeregelung umfasst. Berg weiter: „Wenn Transporte auf den Wasserstraßen nur eingeschränkt möglich sind, müssen andere Verkehrsträger flexibel einspringen können. Dafür schaffen wir jetzt die notwendigen Spielräume.“ so Berg weiter.
Das Saarland habe sich bei der Ausnahmeregelung mit anderen Ländern abgestimmt. Dadurch sollen Warenströme und Lieferketten trotz der Einschränkungen auf den Wasserstraßen möglichst stabil gehalten werden. Bis längstens 30. September soll die Regel gelten, Großraum- und Schwertransporte sind von der Ausnahme nicht umfasst.

