Trotz Knallhart-Corona-Gipfel: Rheinland-Pfalz lässt Gastronomie weiterhin offen

Mainz: Während sich Saar-Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) schon im Vorfeld der gestrigen Videoschalte mit seinen Kollegen und Kanzlerin Merkel (CDU) für einen knallharten Kurs in Sachen Corona-Bekämpfung mit Schließungen und Verboten ausgesprochen hat, wird die Pandemie direkt hinter der saarländischen Grenze ganz anders gehandhabt. In Rheinland-Pfalz dürfen Restaurants, Cafés, Bars und andere Gastronomen seit Montag unter bestimmten Umständen zur Bewirtung von Kunden im Außenbereich wieder öffnen. Und Landeschefin Malu Dreyer (SPD) hat auch nicht vor, diese Maßnahme nach der gestrigen Videoschalte zurückzunehmen. Einzige Ausnahme:

An den fünf „harten“ Oster-Lockdown-Tagen wird auch in ganz Rheinland-Pfalz die Gastronomie geschlossen bleiben. Ob es dann wenigstens Speisen und Getränke to go geben wird, ist noch nicht entschieden. Ansonsten gilt die Regel: In Kreisen, in denen die Inzidenz unter 100 liegt, darf geöffnet werden. In den rheinland-pfälzischen Kreisen und kreisfreien Städten, die direkt an das Saarland grenzen, ist das fast überall der Fall:

Laut Robert-Koch-Institut beträgt die Inzidenz im Landkreis Trier-Saarburg 68, im Landkreis Birkenfeld 75, im Landkreis Kusel 58, im Landkreis Kaiserslautern 56 und in Zweibrücken 32. In den nächsten größeren Städten ist der Betrieb von Gastronomie ebenfalls möglich: In Kaiserslautern beträgt die Inzidenz 34, in Trier 64 und in Pirmasens 87. Lediglich im Landkreis Südwestpfalz darf mit einer Inzidenz von 106 derzeit nicht geöffnet werden.

Sollte die Inzidenz in einem Kreis mehrere Tage in Folge über 100 steigen, wird die Gastronomie auch dort schließen müssen. Beim Besuch von Restaurants und anderen Gaststätten gelten strenge Regeln: Wie gesagt ist nur Außengastronomie erlaubt, zudem wird ein negativer Corona-Test benötigt, der nicht älter als 24 Stunden ist. Es dürfen maximal fünf Personen aus höchstens zwei Hausständen zusammen ausgehen und Gäste müssen abseits ihres Platzes eine medizinische Gesichtsmaske oder besser tragen. Es besteht weiterhin die Pflicht zur Kontakterfassung und man muss einen Termin im Voraus buchen.