Zweibrücken/Saarbrücken: Nicht besonders gut beginnt das neue Jahr für einen Mann im benachbarten Zweibrücken. Am Neujahrsabend gegen 19.45 Uhr wird der 43-Jährige am Steuer eines Wagens in der Gottlieb-Daimler-Straße von einer Streifenwagenbesatzung der Polizeiinspektion Zweibrücken gestoppt. Bei der allgemeinen Verkehrskontrolle kann er keinen Führerschein vorweisen, weshalb seine Daten in den Fahndungscomputer eingegeben werden.
Dabei kommt raus, dass der 43-Jährige gar keine Pappe mehr hat! Jetzt überprüfen die Beamten auch den Wagen, was zutage fördert, dass das Fahrzeug nicht zugelassen ist und die Nummernschilder zu einem anderen Auto gehören. Damit nicht genug: Wie sich herausstellt, sind die Kennzeichen schon zur Sicherstellung ausgeschrieben. Denn mit ihnen sind schon in drei Fällen in Rheinland-Pfalz und im Saarland Fahrzeuge bei Tempoverstößen geblitzt worden. Wie die Kennzeichen in den Besitz des 43-Jährigen gelangt sind, wird aktuell noch ermittelt. Bei der Aufnahme des Sachverhalts fällt den Beamten dann auf, dass der kontrollierte Mann deutliche Hinweise auf Drogenkonsum aufweist.
Ein Drogenvortest verläuft positiv auf die Stoffgruppen Amphetamin und Metamphetamin sowie THC. Dem 43-Jährigen wird daraufhin eine Blutprobe entnommen. Als wäre das alles noch nicht genug, kommt zu guter Letzt raus, dass gegen den Mann ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Saarbrücken besteht. Er soll fast fünf Monate Gefängnisstrafe absitzen:
Nach einer Trunkenheitsfahrt ist gegen ihn eine Geldstrafe von 2.800 Euro verhängt worden, die der Mann aber nicht bezahlt hat. Ersatzweise sollte er 140 Tage in den Knast, ist aber für die Behörden bislang nicht auffindbar gewesen. Weil der 43-Jährige auch bei der Kontrolle in Zweibrücken die 2.800 Euro nicht zahlen kann, wird er in die Justizvollzugsanstalt Zweibrücken eingeliefert. Dort kann er jetzt wenigstens keine Verkehrsstraftaten mehr begehen.