Saarbrücken: Der saarländische Ministerrat hat am gestrigen Donnerstag eine neue Verordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie verabschiedet. Schon am Dienstag hatte man sich auf Ausnahmen für die 2G-Plus-Regelung verständigt, wollte mit der Umsetzung aber noch die gestrigen Beratungen von Bund und Ländern abwarten. Aufgrund neuer Erkenntnisse zur Omikron-Variante hat der Ministerrat dann die Verordnung gestern noch einmal angepasst:
Die neusten vorliegenden Daten deuten darauf hin, dass eine Grundimmunisierung nach zweifacher Impfung keinen ausreichenden Schutz vor der neuen Variante bieten könnte. Die neuen Regeln treten am morgigen Samstag in Kraft. Was die Ausnahmen von der 2G-Plus-Regel angeht, werden hierzu nur eine vollständige Impfung mit einem Nachweis über eine erfolgte Auffrischungsimpfung anerkannt. Genesene und zweifach Geimpfte ohne Booster-Impfung brauchen, beispielsweise im Restaurant, weiterhin einen negativen Test.
Private Zusammenkünfte und Veranstaltungen sind im privaten Wohnraum oder im eigenen Garten werden im Innenbereich auf 50 und im Außenbereich auf 200 Personen begrenzt. Es gilt die 2G-Regel, alle Teilnehmer müssen also geimpft oder genesen sein. Bei Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern wird die Personenzahl im Außenbereich auf 30 Prozent der zugelassenen Kapazität, höchstens jedoch 15.000 Personen und im Innenbereich auf 30 Prozent der zugelassenen Kapazität, höchstens jedoch 5.000 Personen beschränkt.
Es gibt eine Erweiterung des 2G-Bereichs: Die Regel gilt nun auch in Bibliotheken, ausgenommen davon bleiben Universitätsbibliotheken. Ein 2G-Optionsmodell für Hochschulen ermöglicht es diesen Einrichtungen, neben der Anforderung eines 3G-Nachweises für den Präsenzunterricht auch einen 2G-Nachweis als Voraussetzung zur Teilnahme vorzusehen. Ausnahmen für Minderjährige sind für die Weihnachtsferien vorgesehen: Minderjährige Schüler und Kita-Kinder, die älter als sechs Jahre sind, werden während der Ferien auch ohne das Schul- oder Kita-Zertifikat von den 2G- und den 2G-Plus-Regelungen ausgenommen.
Sie brauchen dann allerdings einen tagesaktuellen negativen Test. Für Kinder unter sechs Jahren besteht weiterhin keine Testpflicht. Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) zu den Neuregelungen: „Die Corona-Pandemie hat uns leider immer noch fest im Griff. Aber wir sind nicht machtlos: Wer sich impfen und boostern lässt, trägt entscheidend dazu bei, Corona die Stirn zu bieten.“