Verurteilter Kinderschänder (72) wieder wegen Missbrauchs vor Gericht

Saarbrücken: Seit dieser Woche steht Talal B. vor der Großen Jugendkammer am Landgericht in Saarbrücken. Dem 72 Jahre alten Mann wird schwerer sexueller Missbrauch von Kindern vorgeworfen. Das wirft die Staatsanwaltschaft dem Mann vor: Der Senior trifft sein Opfer, ein damals 10 Jahre altes Mädchen, am 8. November vergangenen Jahres in einem Mehrfamilienhaus in Saarbrücken im Treppenhaus an, als das Kind vor dem Fahrstuhl steht. Der Mann überredet das Kind, mit ihm in eins der oberen Stockwerke zu fahren und dort mit ihm in seine Wohnung zu gehen.

Er zerrt das Mädchen am Arm in seine Wohnung, hinter verschlossenen Türen kommt es zu schwerem sexuellem Missbrauch. Er sagt dem Kind, dass sie „für immer zusammen sein werden“, küsst die 10-Jährige. Irgendwann lässt er sie laufen. Soweit die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft, die die Anklagebehörde im Laufe des Prozesses beweisen will. Drei Tage nach der mutmaßlichen Tat wird der Senior von der Polizei festgenommen, sitzt seitdem in Untersuchungshaft in der Justizvollzugsanstalt Saarbrücken aus der Lerchesflur.

Vor einem Gericht zu stehen, ist für den 72-Jährigen nichts Neues: Er ist bereits sehr oft in seinem Leben straffällig geworden, hat lange Jahre hinter Gitter verbracht. Zu den Straftaten, die dem Mann bereits nachgewiesen worden sind, zählt auch sexueller Missbrauch von Kindern: Im Jahr 2012 hat ihn das Amtsgericht Saarbrücken deswegen schon einmal verurteilt. Deshalb droht dem Mann jetzt bei einer Verurteilung zusätzlich zu einer langjährigen Gefängnisstrafe auch die anschließende Sicherungsverwahrung.

Sie wird verhängt, wenn davon auszugehen ist, dass ein Verurteilter nach Verbüßung seiner Haftstraße weiter erheblich straffällig werden könnte. Während es bei einer Verurteilung zu lebenslanger Haft möglich ist, nach Verbüßung einer Mindeststrafe wieder auf freien Fuß zu kommen, kann eine Sicherungsverwahrung tatsächlich lebenslang eingesperrt bedeuten. Prozess wird im Mai fortgesetzt.