Waldmohr: Am Dienstag verhindern Beamte des Hauptzollamts Saarbrücken, dass elf viel zu junge Hundewelpen eingeschmuggelt werden. Die Zöllner kontrollieren einen ungarischen Transporter auf dem Autobahnrastplatz Waldmohr, der durch das Saarland nach Frankreich fahren will. Die Fahrerin erklärt, dass sie die an Bord befindlichen Welpen von Ungarn nach Paris in eine Tierhandlung bringen will. Sie kann auch entsprechende Begleitpapiere für den Transport und die Heimtierausweise der Hundewelpen vorgelegen.
Den Zöllnern kommen die Angaben zum Alter der Tiere komisch vor, die Hündchen wirken viel jünger als angegeben. Zudem können die in den Papieren eingetragenen, gesetzlich vorgeschriebenen Impfungen nicht zweifelsfrei vor Ort geklärt werden. Die Landespolizei und die Berufstierrettung Rhein-Neckar werden informiert. Es bestätigt sich der Verdacht, dass das ausgewiesene Alter der Hundewelpen nicht stimmen sein kann. Hundewelpen müssen jedoch ein bestimmtes Mindestalter für eine Einreise oder Durchreise haben sowie gegen Tollwut geimpft sein.
Die Staatsanwaltschaft Zweibrücken wird über den Schmuggel informiert. Die Behörde ordnet eine Sicherstellung der Hundewelpen an. Die Tiere werden von der Berufstierrettung zur Animal Sunshine Farm in Kindsbach verbracht. Dort begutachtet ein Veterinär der Kreisverwaltung Kaiserslautern die Vierbeiner anschließend. Es bestätigte sich der Verdacht, dass die Hundewelpen nicht das vorgeschriebene Mindestalter von 15 Wochen erreicht haben und eine wirksame Tollwutimpfung vorliegt.
Nach Rücksprache mit dem zuständigen Veterinäramt Kusel sind die Welpen mittlerweile in eine Quarantänestation des Tierheims Jettenbach verbracht worden. Nach Erreichen des Mindestalters und Verstreichen der Quarantänezeit dürfen die Besitzer die Tiere dann nach Frankreich ausführen. Gegen die Fahrerin des ungarischen Transporters wird nach dem Tierschutzgesetz und dem Tiergesundheitsgesetz ermittelt.