Von der Bundesregierung beschlossen: Das sind die neuen Einreise-Regeln ab Sonntag

Berlin/Saarbrücken: Die Bundesregierung hat am heutigen Freitag neue Regeln im Kampf gegen die Corona-Pandemie beschlossen, die vor allem Urlauber treffen soll. Die neuen Vorgaben gelten ab dem 1. August, also ab Sonntag in zwei Tagen. Sie betreffen Menschen, die aus dem Ausland in das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland einreisen. Ob sie dabei mit dem Flieger, dem Schiff oder über den Landweg einreisen, ist unerheblich. Ebenfalls keine Rolle spielt, aus welchem Land eingereist wird.

Alle Reisenden ab zwölf Jahren müssen dann bereits vor der Einreise einen negativen Corona-Test nachweisen können. Auch ein Genesenen-Nachweis wird akzeptiert, also ein Nachweis, dass man in den vergangenen 28 Tagen bis sechs Monaten eine Corona-Infektion überstanden hat. Wer vollständig geimpft ist, braucht ab zwei Wochen nach der letzten Impfung ebenfalls keinen Corona-Test vorzuweisen.

Statt den Kategorisierungen Risikogebiet, Hochinzidenzgebiet und Virusvariantengebiet gibt es ab August nur noch zwei Gruppen, die hervorgehoben werden: Hochrisikogebiete und Virusvariantengebiete. Ob eine Region künftig als Hochrisikogebiet eingestuft wird, entscheiden Gesundheitsministerium, Innenministerium und Auswärtiges Amt nach eigenem Ermessen, wenn sich dort das Infektionsrisiko merklich erhöht.

Ob eine Region zum Virusvariantengebiet benannt wird, entscheiden die Behörden, wenn dort neue gefährliche Corona-Mutanten auftreten. Im Fall von Hochrisikogebieten und Virusvariantengebieten müssen Einreisende nicht nur einen Test vorweisen, sondern auch ihre persönlichen Daten angeben und sich in Quarantäne begeben. Auch Geimpfte müssen nach Reisen in Variantengebiete einen Test machen.

Alle Reisenden aus einem Variantengebiet müssen sich 14 Tage lang in Quarantäne begeben. Wer aus einem Hochrisikogebiet kommt und weder geimpft, noch genesen ist, muss zehn Tage lang in Quarantäne. Grenzgänger aus Hochrisikogebieten sind von der Anmelde- und Quarantänepflicht ausgenommen.