Saarbrücken: Der Polizei in Frankreich ist ein Mann ins Netz gegangen, den die Behörden in Deutschland dringend gesucht haben. Als die Ermittler im Nachbarland die Daten des 24 Jahre alten aus Serbien stammenden Mannes in den Fahndungscomputer eingeben, gibt es einen Treffer. Der Mann ist bei uns wegen Verdachts der gefährlichen Körperverletzung zur Fahndung ausgeschrieben. Am Grenzübrgang Goldene Bremm wird der Flüchtige der Bundespolizei im Saarland überstellt. Die Beamten brigen den 24-Jährigen zum Haftrichter am Amtsgericht Saarbrücken. Dort wird Haftbefehl gegen den Serben erlassen.
Er sitzt nun zunächst in der Justizvollzugsanstalt Saarbrücken auf der Lerchesflur ein. Demnächst soll er in ein Gefängnis des Bundeslands überstellt werden, in dem er der Straftat beschuldigt wird. Dort wird ihm dann der Prozess gemacht.
Eine gefährliche Körperverletzung liegt dann vor, wenn der Täter gegen sein Opfer Gift oder andere gesundheitsschädliche Stoffe, eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug einsetzt. Auch bei einem hinterlistigen Überfall, bei einer Tatbegehung zusammen mit anderen oder wenn der Angriff das Leben des Opfers gefährdet, liegt eine gefährliche Köperverletzung vor.
Die Tat wird mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.