Neunkirchen: Obwohl er möglicherweise einen Menschen töten wollte, kommt ein Mann aus Neunkirchen erst einmal nicht hinter Gitter. Zu dem Vorfall kommt es am vergangenen Samstag in der Hüttenstadt. Gegen 20.30 Uhr gerät der 29 Jahre alte Mann mit seinem 32 Jahre alten Kontrahenten in der Lutherstraße in Streit. Nach einer zunächst verbalen Auseinandersetzung zwischen den zwei Männern aus Neunkirchen zückt der 29-Jährige im Verlauf des Disputs plötzlich ein Messer und sticht ein einziges Mal damit auf den 32-Jährigen ein.
Das Opfer wird am Hals getroffen, verliert viel Blut. Der Rettungsdienst bringt den Mann in die Uniklinik nach Homburg, wo der Neunkircher notoperiert und auf der Intensivstation behandelt wird. Mittlerweile ist er außer Lebensgefahr. Der Täter stellt sich noch am Ort des Geschehens den anrückenden Polizeibeamten.
Die müssen den 29-Jährigen nach Abschluss ihrer Maßnahmen auf der Wache wieder auf freien Fuß setzen. Denn die Staatsanwaltschaft beantragt keinen Haftbefehl gegen den Neunkircher. Grund dafür ist eine spezielle Klausel aus dem Strafgesetzbuch, der sogenannte Rücktritt. Wörtlich heißt es im Gesetzestext: „Wegen Versuchs wird nicht bestraft, wer freiwillig die weitere Ausführung der Tat aufgibt oder deren Vollendung verhindert.“
Und das hat der Messerangreifer offenbar erfüllt. Denn zum einen hat er nach dem einen Stich von der Tötung seines Kontrahenten abgesehen. Und zum anderen hat er auch selbst den Rettungswagen gerufen und dadurch mitgeholfen, dass sein Opfer gerettet wurde. Die Rücktritts-Regelung soll verhindern, dass beispielsweise jemand eine Tötungshandlung „durchzieht“, weil er denkt:
„Ich werde ja selbst dann verknackt, wenn ich jetzt aufhöre.“ Damit ist in dem Neunkircher Fall ein versuchter Mord oder Totschlag wohl vom Tisch. Stattdessen wird nun wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt, für die sich der 29-Jährige vor Gericht verantworten werden muss.