Saarbrücken: Der saarländische Ministerrat hat am heutigen Dienstag weitere Lockerungen der Corona-Verordnung beschlossen. Die Änderungen gelten ab Freitag und bis voraussichtlich 8. Juli.
Gelockert wird unter anderem die Maskenpflicht: So muss bei der Nutzung von Kraftfahrzeugen keine Maske mehr getragen werden, egal, wie viele Leute aus wie vielen Haushalten mitfahren. Außerdem gibt es keine Maskenpflicht mehr in Wartebereichen wie Haltestellen und Bahnhöfen, wenn der Mindestabstand zu anderen Personen eingehalten wird. In Bahnhofsgebäuden gilt die Maskenpflicht aber weiter. Im Außenbereich der Gastronomie wird die Maskenpflicht ebenfalls aufgehoben, im Innenbereich bleibt sie abseits des Platzes nach wie vor bestehen. In Gottesdiensten muss an den festen Plätzen ebenfalls keine Maske mehr getragen werden, abseits des eigenen Platzes aber schon.
Auch die Betretungsbeschränkungen werden gelockert: Bei Veranstaltungen wird ab jetzt zwischen dynamischem und statischem Geschehen unterschieden. Bei überwiegend dynamischen Veranstaltungen sowie bei Sportveranstaltungen gilt weiter die 5-Quadratmeter-Regelung pro Person. Bei überwiegend statischem Geschehen sowie in der Gastronomie gelten zwar Personenbegrenzungen, aber keine Quadratmeter-Begrenzung mehr. Dadurch sind dort wieder mehr Gäste erlaubt.
Bei Veranstaltungen wird die Zahl der zugelassenen Teilnehmer wird erhöht. Im Außenbereich sind ab Freitag Veranstaltungen bis mit bis zu 500 Personen erlaubt, im Innenbereich mit bis zu 250 Personen. Die Regel, dass Veranstaltungen mit mehr als 20 Personen bei der Ortspolizeibehörde gemeldet werden müssen, bleibt bestehen. Ab 11 Personen gilt eine Testpflicht. Zu Veranstaltungen zählen unter anderem Geburtstags- oder Hochzeitsfeiern.
Hier muss man auch die Geimpften, Genesenen und Kinder zur Teilnehmerzahl mitzählen. Andere private Zusammenkünfte wie ein spontanes Grillen im Kreise der Nachbarn und Bekannten fallen dagegen nicht unter Veranstaltungen. Hier werden Geimpfte und Genesene sowie Kinder nicht mitgezählt.
Die Testpflicht entfällt für Freizeitaktivitäten im Außenbereich ab Freitag. Minderjährige müssen beim Besuch von Frei- und Strandbädern keinen negativen Test mehr vorlegen, in Hallenbädern, Thermen und Saunen aber schon. Für den Besuch von Wohnmobilstellplätzen ohne Gemeinschaftseinrichtungen entfällt die Testpflicht ebenfalls.
Sexuelle Dienstleistungen sind unter Beachtung der Auflagen zur Hygiene ab Freitag wieder zulässig. Ausgenommen sind Veranstaltungen, diese bleiben weiterhin untersagt. Kunden müssen einen negativen Test mit sich führen, außerdem gilt eine Maskenpflicht für Kunden.
Für Jugend- und Kinderfreizeiten wird die zulässige Teilnehmerzahl von 30 auf 50 Personen in festen Gruppen erhöht.