Saarbrücken: Wurde eine Frau in Alt-Saarbrücken in ihrer Wohnung ermordet? Die Polizei prüft derzeit einen unklaren Todesfall in einem großen Mehrfamilienhaus in der Metzer Straße. Dort öffnet die Berufsfeuerwehr kurz vor elf Uhr gewaltsam eine Wohnungstür im obersten Stock des vierstöckigen Wohnhauses, weil Nachbarn Blutspuren vor der Tür und im Treppenhaus entdeckt haben. In der Wohnung findet die Polizei die blutige Leiche einer 38 Jahre alten Frau aus Frankreich, die zwar in der Wohnung lebt, aber nicht dort gemeldet ist. Rettungswagen und Notarzt rücken an, doch die Helfer können nichts mehr für die Frau tun. Vom eigentlichen Wohnungsinhaber fehlt jede Spur. Nach Angaben der Polizei wird derzeit geprüft, ob es sich um einen Suizid handelt oder ob die Frau durch Fremdeinwirkung zu Tode kam. Die Spuren vor der Türe könnten einerseits darauf hindeuten, dass jemand die Wohnung verlassen hat. Andererseits kann es aber auch sein, dass die Frau schon blutend in die Wohnung ging und dabei die Spuren hinterließ. Zunächst sichern Kommandos der Polizei Alt-Saarbrücken den Tatort, dann übernehmen Ermittler des Kriminaldauerdienstes. Dann rückt die Tatortgruppe an und beginnt mit der Spurensicherung. Gleichzeitig nehmen Beamte des Dezernats für Straftaten gegen das Leben ihre Arbeit auf und befragen Zeugen. Eine ältere Dame wird von den Beamten als Zeugin mit aufs Revier genommen. Rechtsmediziner der Uniklinik Homburg untersuchen die Leiche und die Aufindesituation der Toten. Bewohner, die ins Haus oder heraus möchten, müssen sich weiße Überschuhe der Spurensicherung anziehen, um keine Spuren zu verwischen. Zwischendurch müssen immer wieder Bewohner vor der Türe warten, bis sie ins Gebäude gelassen werden. Eine Mitarbeiterin der Spurensicherung bringt zwei Bewohnern vor der Türe einen Hund. Die Ermittlungen laufen.
Hinweise für Leserreporter: Immer erst Hilfe leisten! Wenn keine Einsatzkräfte vor Ort sind, wählt den Notruf, sichert Unglücksstellen nach Möglichkeit ab und warnt andere. Startet falls notwendig und möglich eigene Lösch- oder Rettungsversuche. Bringt euch selbst und andere nicht in Gefahr. Behindert weder Rettungskräfte noch den Verkehr. Haltet euch an alle Gesetze, Vorschriften und Anweisungen von Einsatzkräften.