Saarbrücken: Am Wochenende geht die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Saarbrücken auf Kontrolle im Taxi- und Mietwagenbereich. Die rund 40 eingesetzten Zöllner überprüfen dabei am Samstag insgesamt 58 Taxiunternehmen und befragen 66 Taxifahrer zu ihren Beschäftigungsverhältnissen. Es geht um die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld und die illegale Beschäftigung von Ausländern.
Außerdem spielt insbesondere die Prüfung der Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns eine bedeutende Rolle, der seit 1. Juli 10,45 Euro pro Stunde beträgt. Bei ihrer Kontrollaktion werden die Beamten schnell fündig: Insgesamt gibt es 12 Mal den Verdacht der Schwarzarbeit, zehnmal den Verdacht, dass der Mindestlohn nicht gezahlt worden ist und siebenmal wird vermutet, dass die Taxifahrer neben ihrem Verdienst unrechtmäßig Arbeitslosengeld kassieren.
Natürlich wird bei den Kontrollen auch geprüft, ob die Fahrer überhaupt über einen Personenbeförderungsschein verfügen. In mehreren Fällen sind diese Scheine abgelaufen. Die zuständige Landespolizei wird hinzugezogen und den Betroffenen die Weiterfahrt untersagt.
Zudem prüfen die Zöllner, ob es Mängel an den Taxis und Mietwagen gibt. Weil auch das vorkommt, wird mehrfach die Landespolizei hinzugezogen und ein Weiterbetrieb untersagt. Weil das Saarbrücker Hauptzollamt auch für Teile von Rheinland-Pfalz zuständig ist, gibt es auch dort Taxi- und Mietwagen-Kontrollen.
Dabei unterstützen Beschäftigte der Abteilung Kraftfahrzeugwesen der Stadtverwaltung Kaiserslautern die Maßnahmen. Auf die aufgefallenen Taxifahrer und teilweise auch auf ihre Chefs kommen nun weitere Ermittlungen, in mehreren Fällen Strafverfahren und möglicherweise auch Rückforderungen von erschlichenen Sozialleistungen zu.