Saarbrücken: Gerichtstermin am heutigen Mittwoch für einen Lehrer aus dem Regionalverband Saarbrücken. Der 51 Jahre alte Mann ist bereits vor dem Amtsgericht wegen Betruges zu einer Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren verurteilt worden. Das Problem: Ab Strafen von 12 Monaten verliert er seinen Beamtenstatus, ist deshalb in Berufung gegen seine Verurteilung gegangen. Die Taten des Mannes:
Als stellvertretender Rektor einer Schule im Regionalverband war er unter anderem für das Abschließen von Honorarverträgen, etwa für Schülerbetreuer, verantwortlich. Irgendwann kam er auf die Idee, eigene Rechnungen unter die der Betreuungskräfte zu schmuggeln. Er spannte seinen Schwiegervater ein, der einen Honorarvertrag abschloss und Rechnungen an die Schule ausstellte, ohne freilich jemals eins der Schulkinder zu betreuen.
25 Euro die Stunde rechnete der Komplize für seine angebliche Waldpädagogik ab. Der Schulträger zahlte anstandslos, das Geld gab der erfundene Schülerbetreuer an seinen Schwiegersohn ab. Über mehrere Jahre ging das so, insgesamt erschwindelte der Konrektor mehr als 32.000 Euro und niemand bemerkte etwas. Der 51-Jährige finanzierte mit dem Geld seine Spiel- und Shoppingsucht, gab alles im Kasino, Spielhallen oder für teure Outfits aus.
Bis der Druck zu groß wurde und er selbst das Gespräch mit dem Ministerium suchte, wo er alles gestand. Mittlerweile ist der Mann an eine andere Schule versetzt worden, wo er als normaler Lehrer arbeitet. Im Sold ist er herabgestuft worden, es wartet ein Disziplinarverfahren auf ihn.
Seine Ehefrau hat sich von ihm getrennt und sich scheiden lassen. Es haben sich rund 100.000 Euro Schulden angehäuft, das von der Schule abgezockte Geld hat er aber zurückgezahlt. Seine Spiel- und Kaufzwang-Probleme lässt er behandeln. Weil er nicht auch noch seinen Job verlieren will, heute der Termin vor dem Landgericht, wo der Lehrer auf eine mildere Strafe hofft. Die Vorsitzende Richterin macht ihm jedoch klar, dass die bereits verhängte Strafe von anderthalb Jahren an der untersten Grenze angesiedelt sind:
„Ich kann Ihnen keine große Hoffnung machen, dass es weniger wird.“ Das sieht auch die Staatsanwältin so. Nach kurzer Beratung mit seinem Anwalt nimmt der Lehrer die Berufung zurück. Damit wird er seinen Lehrerposten wohl verlieren und in die Privatinsolvenz rutschen. Zu seinen Schulden kommen für ihn nun auch noch die Kosten des Verfahrens.