Zu unrecht der Vergewaltigung seines Sohnes beschuldigt: Vater freigesprochen

Saarbrücken: Schwere Vorwürfe am heutigen Mittwochmorgen vor dem Saarbrücker Landgericht. Ein 40 Jahre alter Mann wurde dort beschuldigt, seinen zur Tatzeit 16 Jahre alten Sohn vergewaltigt zu haben. Kurz vor Weihnachten 2017 verkaufte der 40-Jährige in der St. Ingberter Innenstadt Weihnachtsbäume, schlief nachts oben auf einem Etagenbett in einem Truck. Sein damals 16-jähriger Sohn half ihm bei der Arbeit, schlief unten in dem Laster. Laut den anfänglichen Vorwürfen der Staatsanwaltschaft sei es dabei zweimal zu sexuellen Übergriffen gekommen, bei denen der Sohn oral und anal vergewaltigt worden sei, außerdem habe er den Vater mit der Hand befriedigen müssen. Heute vor Gericht zeichnet sich dann allerdings ein anderes Bild.

Der Vater weist die Vorwürfe von sich und sein Verteidiger Dirk Gerlach erklärt, dass es sich um eine Racheaktion des Sohnes handelt: Demnach lebte der Sohn in einer Wohngruppe, hatte aber dort viele Probleme, unter anderem mit Drogen. Daher entschied der Vater in Absprache mit dem Jugendamt, seinen Sohn in ein geschlossenes Heim zu geben.

Als der Sohn das erfuhr brach er den Kontakt zum Vater ab und kündigte an, so Gerlach weiter, den Vater fertig zu machen und dafür zu sorgen, „dass er aus dem Gefängnis nicht mehr rauskommt“. Die Aussage des 18-jährigen angeblichen Opfers unter Ausschluss der Öffentlichkeit überzeugt die Kammer jedoch nicht. Zu viele Widersprüche, kaum schlüssige Details, wenig plausibel: „Eigentlich haben wir gar nichts, um die Aussage auf Wahrhaftigkeit zu überprüfen.“ Zudem bemängelt die Kammer, dass die Polizei die Zeugen im Vorfeld zu oberflächlich befragt habe.

Der angeklagte Vater wird freigesprochen. Nicht, weil es nach dem Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ zu wenig Beweise gibt, sondern weil das Gericht nicht glaubt, dass die Übergriffe stattgefunden haben.