Neunkirchen. Für Patienten in Neunkirchen fällt zum Jahreswechsel eine Anlaufstelle außerhalb der normalen Sprechzeiten weg. Die Bereitschaftsdienstpraxis in Neunkirchen schließt zum 31. Dezember 2026.
Die Praxis gehört zum ärztlichen Bereitschaftsdienst und ist für Patienten gedacht, die außerhalb der normalen Sprechzeiten dringend ärztliche Hilfe benötigen, deren Erkrankung aber kein Fall für den Rettungsdienst oder die Notaufnahme ist. Die Neunkircher Einrichtung war allerdings ohnehin nur als vorübergehende Zweigstelle mit eingeschränkten Öffnungszeiten vorgesehen.
Hintergrund ist eine Reform des Bereitschaftsdienstes im Saarland. Bereits Anfang 2025 hatte die Kassenärztliche Vereinigung Saarland (KVS) das System neu organisiert und sechs reguläre Standorte für Bereitschaftsdienstpraxen festgelegt. Neunkirchen durfte zunächst zusätzlich bis Ende 2026 weitermachen. Schon im April hatte die KVS jedoch beschlossen, diese Frist nicht noch einmal zu verlängern.
Als Grund nennt die KVS vor allem Geld und Personal. Durch neue gesetzliche Vorgaben stünden künftig weniger finanzielle Mittel für den Bereitschaftsdienst zur Verfügung. Gleichzeitig kämen auf niedergelassene Ärzte zusätzliche Aufgaben zu. Dazu zählen nach Angaben der KVS unter anderem Dienste in den geplanten Integrierten Notfallzentren.
Auch bei der Vergabe von Arztterminen sieht die KVS zusätzliche Belastungen. Praxen sollen künftig eine noch nicht näher bezifferte Zahl von Terminen für die gesetzlich vorgeschriebenen Terminservicestellen bereitstellen. Nach Darstellung der KVS gebe es dafür keine ausreichende zusätzliche Finanzierung. Die Kosten müssten letztlich von den Vertragsärzten getragen werden.
Besonders deutlich fällt deshalb die Warnung für die Zukunft aus: Neunkirchen könnte nicht die letzte Bereitschaftsdienstpraxis sein, die wegfällt. Wegen knapper finanzieller Mittel und begrenzter Personalressourcen drohe nach Einschätzung der KVS im Zuge der geplanten Neuordnung der Notfallversorgung auch weiteren Standorten die Schließung.


