Saarbrücken: Schnelles Urteil nach zwei Verhandlungstagen gegen einen Kinderschänder! Der 78 Jahre alte Rudi H. muss mehrere Jahre hinter Gitter. Im Prozess vor der Jugendschutzkammer des Landgerichts kommen die ekelhaften Details der Taten des Seniors zutage. Erst gibt er den Besitz von Kinderpornos zu, die er sich auf sein Handy geladen hat. Dabei verharmlost er:
„Ich saß zu Hause, meine Lieblingskneipe war wegen Corona geschlossen. Da hab ich gedacht: Ich mach das mal.“ Der Richter fragt ungläubig: „DAS hat Sie interessiert? Wollen Sie es sich nochmal anschauen? Kommen sie, ich zeig es ihnen!“ Der 78-Jährige sagt: „Ich kann mir das selbst nicht erklären“ – ein Satz, den er immer wieder auf die Fragen des Richters antwortet. Dann gibt er zu, einen Nachbarsjungen viele Male sexuell schwer missbraucht zu haben.
Erst 13 Jahre alt ist das Opfer beim ersten Übergriff, der Täter damals 61 Jahre älter. Er erklärt, dass die Missbrauchshandlungen ja von dem Jungen gewünscht worden waren: „Das ist alles passiert, das tu ich nicht abstreiten. Aber der kam immer von sich aus und wollte das.“ Dem Richter reicht es irgendwann:
„Ihnen ist klar, dass sie gerade die gesamte Verantwortung auf den Jungen abschieben?“ Der Angeklagte schüttelt den Kopf: „Nein, eigentlich ist es ja meine Verantwortung, weil ich ja schon so alt bin.“ Trotzdem schiebt er die Schuld weiter auf den heute Jugendlichen: „Der war wie verrückt da drauf.“
Auch den zwei- bis dreimaligen Missbrauch eines anderen, ebenfalls 13 Jahre alten Jungen gesteht der ehemalige Seemann. Immerhin äußert er Worte des Bedauerns: „Es tut mir furchtbar leid. Ich schäme mich auch, das hier zu erzählen.“ Jetzt muss Rudi H. die Verantwortung für seine Taten übernehmen, im Gefängnis. Dort wird er fünf Jahre absitzen müssen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.