Saarbrücken: Großer Fahndungserfolg für die saarländische Polizei. In einer groß angelegten Aktion sind seit Anfang der Woche 25 Gebäude im gesamten Land durchsucht worden. Im Fokus der Ermittler stehen 29 Verdächtige, denen der Besitz und die Verbreitung von kinderpornografischen Material vorgeworfen wird. Dabei sollen die mutmaßlichen Täter allerdings nicht im Kontakt miteinander gestanden, sondern unabhängig voneinander gehandelt haben. Insofern handelt es sich nicht um einen Kinderpornoring, vielmehr um Einzeltäter.
Wie die Behörden auf die Verdächtigen aufmerksam geworden sind, ist nicht bekannt. Von den 29 gerichtlich angeordneten Durchsuchungsbeschlüssen sind mittlerweile 25 vollstreckt worden, unter anderem in Heusweiler, Saarbrücken, Sulzbach und Völklingen.
Dabei haben die Fahnder umfangreiches Beweismaterial sichergestellt, unter andere, PCs, Laptops und andere elektronische Datenträger. In den kommenden Monaten soll das gesicherte Material ausgewertet werden. Ob von den Verdächtigen selbst Kinderpornos hergestellt worden sind, ist unklar. Den Umgang mit dem Material regelt Paragraph 184b des Strafgesetzbuchs.
Dort steht, dass unter anderem derjenige mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft wird, der eine kinderpornographische Schrift verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht, selbst herstellt oder für sich selbst bezieht. Unter kinderpornographischen Schriften versteht das Gesetz auch analoge und digitale Bilder und Filme, wenn darauf sexuelle Handlungen von, an oder vor einer Person unter vierzehn Jahren zu sehen ist.
Auch das Zeigen eines ganz oder teilweise unbekleideten Kindes in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung oder die sexuell aufreizende Wiedergabe der unbekleideten Genitalien oder des unbekleideten Gesäßes eines Kindes zählen dazu.