Saarbrücken: Am vergangenen Samstag haben Saarbrückens Oberbürgermeister Uwe Conradt und Saar-Ministerpräsident Tobias Hans (beide CDU) ein Modellprojekt für die Saarbrücker Innenstadt vorgestellt (wir berichteten). Dabei sollen alle, die die Voraussetzungen der 2G-Regelung erfüllen, sich ein Armbändchen geben lassen können. Dadurch muss man beispielsweise in der Bahnhofstraße nur in einem Geschäft seinen Impfnachweis und seinen Personalausweis vorzeigen und kann dann einen ganzen Tag lang in allen anderen Geschäften shoppen gehen, ohne sich jedes Mal den Papierkram herumschlagen zu müssen.
Die Benutzung des Bändchensist dabei natürlich freiwillig und nicht zwingend vorgeschrieben. Hans hat bei der Projektpräsentation erklärt, dass er sich auch gut vorstellen kann, in anderen Städten und Gemeinden Einlasskontrollen mit 2G-Bändchen zu ermöglichen. Am heutigen Donnerstag nun hat die Saar-Landesregierung die rechtlichen Grundlagen geschaffen, um das Armbändchen auch in anderen Kommunen im Saarland anwenden zu können.
Dafür wird die Corona-Verordnung geändert und um einen Passus über die Handhabung der Bändchen erweitert. Das Gesundheitsministerium erklärt: „Um Einlasskontrollen in Geschäften und Betrieben zu vereinfachen, wurde die Möglichkeit geschaffen, dass ein Betreiber oder ein beauftragter Dritter für alle Betreiber, die dies wünschen, die Einhaltung der Nachweispflicht kontrollieren kann und beispielsweise durch Armbändchen kenntlich macht.
Die anderen Betreiber müssen sicherstellen, dass jeder Kunde, Besucher oder Teilnehmer, der ihre Einrichtung aufsucht, ein Bändchen besitzt, um auszuschließen, dass Personen ohne den geforderten Nachweis ihre Einrichtung besuchen.“ Bisher ist eine Bändchenregelung unter anderem im Saarpark-Center in Neunkirchen und im Outletcenter in Wadgassen getestet worden.
Die neue Corona-Verordnung tritt schon am morgigen Freitag in Kraft, sodass dann in allen saarländischen Städten und Gemeinden eine Bändchen-Regelung möglich ist.