Saarbrücken/Neunkirchen: Die beiden saarländischen Zoos in Saarbrücken und Neunkirchen sind nur noch für Geimpfte und Genesene geöffnet, Ungeimpfte dürfen beide Einrichtungen nicht mehr besuchen. Darüber hinaus handhaben die Tierparks den Zugang jedoch unterschiedlich streng. So gilt in Neunkirchen wie von der Landesregierung vorgesehen die 2G-Regel. Ausnahmen gibt es für Schüler unter 18 Jahren, die regelmäßig an Testungen in der Schule teilnehmen und Kinder unter 6 Jahren und Menschen, die sich nicht impfen lassen können.
Letztere müssen einen negativen Corona-Test vorweisen. Es sind nur die Außenbereiche geöffnet, die Tierhäuser bleiben in Neunkirchen geschlossen. Im Eingangsbereich, in den sanitären Anlagen und an Stellen, an denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, muss ein Mundschutz getragen werden. Ansonsten kann man sich auf dem Zoogelände ohne Maske bewegen.
Es finden keine kommentierten Fütterungen statt. Bei zu vielen Besuchern muss die Flugshow ausfallen, dafür kann man zwischen 11 und 16 Uhr immer wieder Trainingsflüge der Greifvögel beobachten. Im Zoo in Saarbrücken herrschen beim Zugang noch strengere Regeln: Ab dem morgigen Freitag gilt hier 2G-Plus.
Das heißt, selbst Geimpfte und Genesene müssen einen negativen Corona-Test mitbringen. Das hat jedoch den Vorteil, dass im Gegensatz zum Neunkircher Zoo in der Landeshauptstadt die Tierhäuser für Besucher geöffnet bleiben können. Auch die Veranstaltungen im Rahmen des „Winterzaubers im Zoo“ an den Wochenenden können stattfinden.
Kinder und Schüler unter 18 mit Schultests sind auch in Saarbrücken von der 2G-Regel ausgenommen. Wer aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann, muss einen aktuellen negativen Test vorlegen. In den Tierhäusern gilt Maskenpflicht. Außerdem müssen die Abstands- und Hygieneregeln im Zoo eingehalten werden.