Saarbrücken: Mordanklage gegen einen 40-jährigen Deutschen aus Bischmisheim! Diese grausame Tat wirft die Staatsanwaltschaft dem Mann vor: Am 28. Mai, es ist früher Morgen, geht der Mann in das Schlafzimmer in seinem Haus, im Bett liegt seine schlafende 34-jährige Ehefrau. Mit einer Axt zielt der Mann auf den Hals- und Kopfbereich der Frau und führt dann einen gezielten Schlag aus. Soweit der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Die Frau ist nach dem Schlag mit der Axt sofort tot, wie später eine Obduktion ergibt. Während der Tat befinden sich in dem Anwesen auch die fünf gemeinsamen Kinder des Ehepaars. Sie bekommen von der Tat allerdings nichts mit, sie werden von der Polizei im Haus gefunden und dann von Nofallseelsorgern betreut.
Der Mann meldet sich am Morgen seinen Vater und beauftragt ihn, die Polizei zu rufen. Der Vater informiert die Beamten, ein Kommando der Polizeiinspektion St. Johann rückt sofort nach Bischmisheim aus und findet die leblose Frau blutüberströmt im Bett. Im Badezimmer entdecken die Beamten die Axt. Der 40-Jährige ist in dieser Zeit mit seinem Auto unterwegs zum Dienstgebäude der Polizeiinspektion Brebach, um sich zu stellen. Allerdings ist die Dienststelle zu dieser Zeit nicht besetzt, weshalb der Mann die Polizei anruft und sich kurze Zeit später in Brebach festnehmen lässt.
Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zufolge ist die Beziehung des 40-Jährigen und seiner getöteten Frau seit geraumer Zeit belastet es hat in der jüngeren Vergangenheit Streitigkeiten gegeben. Es liegen auch Hinweise darauf vor, dass Eifersucht als Tatmotiv eine Rolle gespielt haben könnte. In der Gerichtsverhandlung wird zu klären sein, ob möglicherweise eine psychische Erkrankung des Angeschuldigten bei der Tat eine Rolle gespielt hat.
Wegen Hinweisen auf eine solche Erkrankung ist gegen den 40-Jährigen kein Untersuchungshaftbefehl erlassen worden, sondern ein Unterbringungsbefehl, weshalb er sich seit dem Tattag in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik befindet. Der Mann hat sich nicht mehr zur Tat eingelassen, Verhandlungstermin unklar.