Saarbrücken: Gestern beginnt der Mordprozess gegen einen 39 Jahre alten Mann aus Saarbrücken. Der Vorwurf der Anklage liest sich wie das Drehbuch zu einem schlechten Horrorfilm: Zwei Tage vor Weihnachten im letzten Jahr schleicht sich der Angeklagte ins Haus eines 64 Jahre alten Mannes, in dessen Betrieb der Täter früher arbeitete. Das Haus in der Luisenthaler Straße in Burbach liegt zurückgesetzt und der Eindringling weiß, dass die Haustür von einem vorherigen Einbruch kaputt ist und sich nicht richtig schließen lässt. Er weckt sein Opfer, das auf der Couch schläft, es kommt zu einem Wortgefecht. Als der Senior stürzt und sich eine blutende Wunde am Kopf zuzieht, bekommt es der Angeklagte mit der Angst zu tun. Weil er fürchtet, dass ihn sein Ex-Chef wegen des Einbruchs anzeigen wird, beschließt er, den Mann zu töten. Der 39-Jährige wirft eine Decke über sein Opfer und sticht mit dem Schraubenzieher eines herum liegenden Kombischlüssels zu. Der Senior will sich mit einem Taschenmesser wehren, der Täter entreißt es ihm und sticht auch damit zu. Doch der alte Mann ist immer noch nicht tot, kämpft um sein Leben. Deshalb schlägt der Einbrecher ihm mehrfach mit einem Kantholz auf den Kopf, das er in der Küche findet. Nachdem der Mann sich nicht mehr rührt und der Angeklagte sicher ist, dass sein Opfer tot ist, will er seine Spuren verwischen. Er besorgt sich einen Benzinkanister aus einem Firmen-Lkw vor dem Haus, verteilt Benzin über der Leiche und im Haus. Dann legt er Feuer, nach wenigen Augenblicken entsteht ein Großbrand. Die Feuerwehr findet die Leiche später bei den Löscharbeiten des lichterloh brennenden Hauses. Bevor der Mann das Haus verlässt, nimmt er 50 Euro, das Handy und die EC-Karte seines Opfers mit und geht zu einem Bekannten, um ein Alibi zu haben. An Heiligabend wird er festgenommen. Vor Gericht gesteht der Angeklagte, jetzt erwartet ihn eine jahrelange Haftstrafe wegen Mordes: Zur Verdeckung einer Straftat, nämlich des voraus gegangenen Einbruchs, soll er den Senior getötet und das Feuer gelegt haben. Der Prozess am Landgericht wird nächste Woche fortgesetzt.