60-Jährigen brutal getötet und zerstückelt: Lange Haftstrafen am Landgericht Saarbrücken

Nalbach: Lange Haftstrafen im Prozess um den getöteten Punker Nikolaus L. (60)! Das Landgericht Saarbrücken hat die 51-jährige Iris B. am heutigen Donnerstag wegen Totschlags, versuchter Nötigung und Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organe zu zehneinhalb Jahren Haft verurteilt, den 42-jährigen Pascal G. wegen Totschlags zu siebeneinhalb Jahren. Die Staatsanwaltschaft hat zuvor in ihrem Plädoyer härtere Strafen gefordert:

13 Jahre und 9 Monate Knast für die gebürtige Völklingerin, zwölfeinhalb Jahre für den aus Wadern stammenden Mann. Die unfassbar brutale Tat ereignete sich am 12. November im vergangenen Jahr in einer Nalbacher Wohnung: Dort erklärte das spätere Opfer den beiden Beschuldigten, dass sein Bruder mit dem Verschwinden des kleinen Pascal Zimmer zu tun hatte.

Das entpuppte sich später als Lüge. Um aus dem flüchtigen Bekannten Details zu Pascal Zimmer herauszubekommen, wurde der Mann zunächst geschlagen und danach von der Angeklagten mit einem Brieföffner in den Hals gestochen und gewürgt.

Als der 60-Jährige zu Boden ging, setzte sich der Angeklagte auf dessen Brust und schnürte ihm die Luft ab. Das Opfer lebte noch, als ihm mit einem Messer die Kopfhaut abgezogen wurde! Zur Beseitigung der Leiche fuhren die beiden in einen Baumarkt und kauften mit dem Geld des Opfers Müllsäcke und eine Säge. Damit wurde die Leiche zerteilt, die Tüten später im Wald vergaben, nur der Torso blieb in der Wohnung. Neben der Verurteilung wegen Totschlags kam bei Iris B. ein weiterer Vorfall hinzu: Nachdem sie auch ihren Mittäter angegriffen hatte, ließ der sich ins Krankenhaus einliefern.

Als die 51-Jährige ihn dort besuchen wollte, wurde sie wegen ihrer Alkoholisierung vom Klinikpersonal abgewiesen und bedrohte die Angestellten. Als die Polizei kam, wurden die Beamten beschimpft. Zu einem Polizisten sagte die 51-Jährige: „Du würdest beim Adi in der Gaskammer schmoren“ und zeigte den Hitlergruß. Weil alle Seiten auf Rechtsmittel verzichtet haben, ist das Urteil nun rechtskräftig.