Zweibrücken/Homburg: Fünf Monate nach der tödlichen Attacke auf Zugbegleiter Serkan Çalar (36) zwischen Homburg und Landstuhl fällt am heutigen Donnerstag das Urteil gegen den Schläger vor dem Landgericht Zweibrücken. Der angeklagte Ioanni V. (26) wird wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt. Für die Familie des getöteten Schaffners ist die Entscheidung jedoch eine bittere Enttäuschung. Die Angehörigen bleiben der Urteilsverkündung aus Protest fern und sprechen von einem Fehlurteil.
Nach Überzeugung der Strafkammer handelte der Angeklagte bei der Tat spontan und in einer emotional aufgeladenen Situation. Einen Tötungsvorsatz sieht das Gericht nicht als erwiesen an. Vorsitzender Richter Andreas Herzog erklärt in seiner Urteilsbegründung: „Der Angeklagte handelte spontan und aufgeladen. Er rechnete nicht mit dem Ableben des Opfers.“ Deshalb verurteilt das Gericht den 26-Jährigen nicht wegen Mordes, sondern wegen Körperverletzung mit Todesfolge.
Die Nebenklage hat dagegen eine Verurteilung wegen Mordes gefordert. Aus Sicht der Angehörigen hätte das Gericht zumindest die Möglichkeit eines Tötungsdelikts annehmen müssen. Nach Angaben ihres Anwalts Yalcin Tekinoglu wird der Zugbegleiter Anfang Februar während einer Ticketkontrolle mit mindestens vier Schlägen niedergestreckt und tödlich verletzt. Dass das Gericht darin keinen Tötungsvorsatz erkennt, sorgt bei der Familie für großes Unverständnis.
Unmittelbar nach der Urteilsverkündung kündigt die Nebenklage an, den Schuldspruch vom Bundesgerichtshof überprüfen zu lassen. Anwalt Tekinoglu findet deutliche Worte. Das Urteil sei für die Angehörigen und für alle Menschen, die täglich im Dienst der Allgemeinheit arbeiten, „ein weiterer Schlag ins Gesicht“. Zehn Jahre Haft wegen Körperverletzung mit Todesfolge bezeichnet er als „Fehlurteil“.
Dabei geht es der Familie nach seinen Worten nicht ausschließlich um eine höhere Freiheitsstrafe. Vielmehr müsse von einem Urteil ein klares Signal gegen die zunehmende Gewalt gegenüber Beschäftigten im öffentlichen Nahverkehr ausgehen. Niemand dürfe befürchten müssen, auf dem Weg zur Arbeit oder während der Ausübung seines Berufs Opfer schwerer Gewalt zu werden.
Ob das Urteil rechtskräftig wird, ist noch offen. Denn nicht nur die Nebenklage denkt über weitere rechtliche Schritte nach. Auch die Verteidigung schließt eine Überprüfung der Entscheidung nicht aus. Verteidiger Dimitrios Giannadakis erklärt nach der Verhandlung, man werde das Urteil sorgfältig prüfen und sich dazu noch mit dem Mandanten abstimmen.

