Mann mit Pistole in Saarbrücker Waffenverbotszone aufgegriffen

Saarbrücken: Vom 31. Dezember 18 Uhr bis 1. Januar sechs Uhr hat die Bundespolizeidirektion Koblenz zum zweiten Mal im Saarland eine Waffenverbotszone im Saarbrücker Hauptbahnhof eingerichtet. Die Bundespolizei im Saarland ist während dieser Zeit mit starken Einsatzkräften am Saarbrücker Hauptbahnhof vor Ort. Der Zunahme von Gewaltdelikten, vor allem auch dem Mitführen von Waffen, insbesondere Messern, hat die Bundespolizei entgegengewirkt.

Die Sicherheit der Reisenden sowie der Besucher von Veranstaltungen, gerade in der Silvesternacht, wird dadurch aktiv erhöht. Insgesamt kontrollieren die Bundespolizisten im Verbotszeitraum der Allgemeinverfügung etwa 60 Personen. Die An- und Abreise von bahnreisenden Veranstaltungsbesuchern ist zahlenmäßig geringer als in den letzten Jahren und verläuft durchweg friedlich.

Dennoch werden mehrere Delikte zur Anzeige gebracht oder aktenkundig. In einem Fall stellen die Beamten einen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz fest. In zwei Fällen werden für die Staatsanwaltschaft Saarbrücken Aufenthaltsermittlungen durchgeführt, weil die betroffenen Personen für die Justiz bislang nicht greifbar waren.

Eine Person wird wegen Trunkenheit im Straßenverkehr auffällig. Bei einer weiteren Person stellen die Polizisten eine Sturmhaube sicher. Und in einem Fall verstößt jemand eklatant gegen die Waffenverbotszone und führt eine Schreckschusswaffe mit sich. Die täuschend echt aussehende Pistole wird sichergestellt. Eine genauere Bewertung dieser Einsatzmaßnahme wird die Bundespolizei in den nächsten Tagen vornehmen. Auch am Hauptbahnhöfen in Frankfurt am Main richtet die Bundespolizei eine Waffenverbotszone ein. Dabei gehen den Beamten auch hier mehrere Kriminelle ins Netz. Trauriger Höhepunkt: Die Polizei nimmt einen 26-jährigen Mann fest, der gegen am Frankfurter Hauptbahnhof einen 28-Jährigen während eines Streits vor die einfahrende S-Bahn stößt. Der Mann kann gerettet werden, das Polizeipräsidium Frankfurt ermittelt wegen eines Tötungsdelikts.